Halbautomatische Waffen bald verboten?

Halbautomatische Waffen bald verboten?

Seit kurzem gibt es Anlass für erhitzte Diskussionen und auch Besorgnis unter Jägern: Sind halbautomatische Waffen bei der Jagd bald ein rechtliches Problem? Ein Gerichtsurteil gibt hier zu denken.

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Halbautomatische Waffen: kritisches Gerichtsurteil

Halbautomatische Waffen: für Jäger bald verboten?Ein Jäger hatte gegen die Einschränkung der Magazinkapazität für die halbautomatische Waffe geklagt. Nachdem diesem Antrag zunächst stattgegeben wurde, gab es in der Revision nun einen herben Rückschlag. Das Bundesverwaltungsgericht entschied Zugunsten der Beklagten folgendes: „Verboten ist die Ausübung der Jagd mit halbautomatischen Waffen, die nach ihrer baulichen Beschaffenheit geeignet sind, ein Magazin mit einer Kapazität von mehr als zwei Patronen aufzunehmen.“ Das vollständige Urteil ist hier nachzulesen.

Vorgeschichte zur Klage

Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zu halbautomatischen WaffenFür den Einsatz halbautomatischer Waffen für die Jagd gilt die Einschränkung, dass ein Magazin verwendet wird, dass für nicht mehr als zwei Patronen zugelassen ist. So wollte der Jäger die Büchse auch für die Jagd einsetzen. Für den Schießstand wollte er jedoch die Option haben, ein größeres Magazin zu verwenden. Die von ihm erworbene Waffe hat folglich kein eingebautes Magazin, es besteht die Möglichkeit sie auszuwechseln. Der oben zitierte Ausschnitt verbietet nun grundsätzlich die Verwendung halbautomatischer Waffen, die mit Magazinen ausgestattet werden können, die mehr als die zugelassenen zwei Patronen fassen können, egal ob der Besitzer eine solche Verwendung überhaupt in Erwägung zieht.

Problematik des Urteils

Gegen das Verbot halbautomatischer WaffenDie Problematik liegt folglich nicht in der Beschränkung der Magazingröße sondern in dem grundsätzlichen Verbot einer halbautomatischen Büchse für den jagdlichen Einsatz, wenn sie über ein auswechselbares Magazin verfügt. Das Urteil schießt damit über das Ziel hinaus und stützt sich nicht auf die rechtliche Einschränkung bezüglich der Magazinkapazität. Vielmehr ergänzt es dieses um die technische Einschränkung des Gewehrs. Wenn sich der Gerichtsbeschluss durchsetzt, laufen zahlreiche Jäger, die eine solche Waffe besitzen, Gefahr, dass sie diese Form der halbautomatische Waffe nicht mehr verwenden dürfen. Ob es aber tatsächlich so weit kommt, bleibt abzuwarten. Rechtlich war die Verwendung des auswechselbaren Magazins in bestimmten Jagdsituationen, wie beispielsweise der Nachsuche, erlaubt und sogar sinnvoll. Zweifellos wird dies Thema aber weiter erst einmal hitzige Diskussionen anfeuern. Man kann nur hoffen, dass damit kein Stein ins Rollen gebracht wurde, der fatale und kostspielige Konsequenzen für viele Jäger hätte.

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