Übungsschießen und Anschießen im Jagdrevier – Regeln und Vorschriften

Übungsschießen und Anschießen im Jagdrevier – Regeln und Vorschriften

Treffsicherheit ist bei der Jagd essentiell. Deswegen ist das Einschießen, Anschießen und Übungsschießen mit der Jagdwaffe für den Jäger unerlässlich. Gerade jetzt kurz vor Beginn der Jagdsaison sollte man seine Waffe noch einmal überprüfen. Doch was ist im Jagdrevier erlaubt und wofür sollte man lieber an den Schießstand wechseln? Das wollen wir heute in unserem Artikel genauer beleuchten.

Gesetzliche Bestimmungen zum Anschießen im Revier beachten

Treffsicherheit sollte für den Jäger oberste Priorität haben. Das Tier sollte nicht unnötig leiden, wenn es getroffen wird. Ein Einschießen der Waffe unter Berücksichtigung der örtlichen Bedingungen im Revier ist daher unerlässlich. Wenn die Schüsse beim einschießen der Jagdwaffe jedoch das Ziel mehrmals verfehlen oder man den Verdacht hat, dass sich die Waffe durch äußere Einflüsse – etwa durch einen Schlag beim Transport o.ä. – verstellt hat, sollte man die Waffe erneut gründlich überprüfen und ein Paar Probeschüsse auf eine Scheibe abgeben.In dem Fall, dass dadurch niemand gefährdet wird, ist dies dem Jäger in seinem Jagdrevier erlaubt. Dies regelt das Bundeswaffengesetz. Im § 13 Absatz 6 ist dort festgeschrieben: Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen.

Nicht übertreiben!

Jäger zielt durchs Zielfernrohr

Dem kleinen Wörtchen „befugt“ sollte hier besondere Aufmerksamkeit gegeben werden. Befugt ist in dem Jagdrevier an vorderster Front der Pächter oder Inhaber der Eigenjagd, genauso wie der  zuständige Revierbesamte. Auch Mitjägern ist es gestattet allerdings sollten Sie dies in jedem Fall mit den genannten befugten Personen absprechen. Wenn die Treffer beim Einschießen zuverlässig in ihrem Ziel auf der Scheibe landen, ist das Einschießen zu beenden. Übertreibt man es, kann es für den Jäger Ärger geben. Dann kann es ihm nämlich als Übungsschießen ausgelegt werden und das ist im Revier nicht erlaubt. Dafür sollte man dann zum Schießstand oder zum Schießkino wechseln. Ein Ein- und Anschießen mit der Jagdwaffe ist dem Jäger unter Beachtung der Bestimmungen im Bundeswaffengesetz jedoch Erlaubt und sollte keine Probleme mit sich bringen.

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