Das Führen von Jagdwaffen – Mit dem Futteral „Waffengesetz“ auf der sicheren Seite
Es gibt im Wesentlichen zwei Situationen in der man als Jäger die Waffe mit sich führt: das Führen der Waffe im Zusammenhang mit der Jagd und ohne Zusammenhang mit der Jagd, etwa zum Schießkino oder zum Büchsenbauer. In jedem Fall gilt es, die genauen Transportbestimmungen zu beachten.
Das Führen von Jagdwaffen
Obligatorisch sind in diesem Fall sowohl Jagdschein und Waffenbesitzkarte als auch ein gültiger Lichtbildausweis. Auf dem Weg zur direkten Ausübung der Jagd darf die Jagdwaffe „zugriffsbereit“ geführt werden, jedoch natürlich nicht „schussbereit“ (weder geladen, noch unterladen). Führen wir die Jagdwaffe jedoch nicht im Zusammenhang mit der Jagdausübung, etwa zur Inspektion zum Büchsenmacher, darf die Waffe nicht „zugriffsbereit“ geführt werden. Am besten führt man die Waffe zu diesem Zweck in einem Futteral mit Zahlen- oder Vorhängeschloss.
Das Futteral „Waffengesetz“ im Sonderangebot
Es gibt Futterale wie das Modell Waffengesetz der Firma AKAH, die alle rechtlichen Anforderungen erfüllen. Das Futteral „Waffengesetz“ verfügt über ein Zahlenschloss und entspricht somit den Transportbestimmungen für Waffen, die nicht im Zusammenhang mit der Jagd geführt werden. Neben den rechtlichen Aspekten hat das 128 cm lange Futteral „Waffengesetz“ von AKAH noch mehr zu bieten: Robust und strapazierfähig gefertigt eignet es sin perfekt für den Waffentransport. Es schützt die Waffe vor äußeren Einflüssen und erfüllt gleichzeitig alle rechtlichen Vorschriften. Der Name ist Programm – Beim Führen der Waffe ist man damit definitiv auf der sicheren Seite.
Momentan ist das Futteral Waffengesetz von AKAH für nur 65,00 € im Shop von Huntersgooddeal zu haben.
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