Wildschäden durch Schwarzwild und Co.: Tipps zur Wildschadenvermeidung
Die Abwehr von Wildschäden ist einer der Hauptgründe für die Jagdausübung in Deutschland. Die Jäger betreiben die Jagd zum Schutz des Waldes und im Interesse der Land- und Forstwirtschaft, um Wildschäden vorzubeugen. Die Aufgabe der Jagd-Ausübung ist die Wildbestände gemäß dem Abschussplan zu regulieren.
Wildschaden ist eines der Themen mit der Jäger immer wieder konfrontiert werden. Die Regelung des Wildschadens im Jagd-Pachtvertrag hat schon öfter so manchen Jagd-Pächter hohe ungeplante Kosten beschert. Theoretisch ist der Begriff des Jagd- bzw. Wildschadens im Bundesjagdgesetz definiert und der Jäger soll dafür sorgen, dass die Wilddichte in seinem Jagd-Revier kontrolliert ist und die Entwicklung der Forst- und Landwirtschaft gewährleistet ist.
Streit ist keine Seltenheit
Generell gelten alle Schäden die von Wild angerichtet werden als Wildschaden, ersatzpflichtig sind allerdings nur Wildschäden die von Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen angerichtet worden sind. Ersatzpflichtig ist bei gemeinschaftlichen Jagd-Bezirken die Jagd-Genossenschaft. Der Geschädigte muss innerhalb von einer Woche den Schaden bei der zuständigen Behörde melden. Diese Regelung lässt viel Spielraum und oft kommen strittige Fragen zwischen den Jagd-Pachtvertrags-Parteien auf, wenn es um die Begleichung des Wildschadens geht. Eine häufige Frage ist z.B. Wann hat der Jagd-Verpächter Kenntnis über einen Wild- oder Jagd-Schaden erlangt?
Kritische Fälle landen häufig von Gericht
Der Jäger ist angehalten durch konsequente Jagd und Revierpflege die Wildschadensverhütung zu betreiben und zu oft wird leider erst vor Gericht entschieden, ob der Jagd-Ausübungsberichtigte für den Jagd-Schaden aufkommen muß. Eine klare Regelung im Vorfeld und ein regelmäßiger Austausch mit dem Jagd-Verpächter wird helfen eine faiere Regelung für Jagd- und Wildschaden zu finden.
Hier unsere Experten-Tipps für die Vermeindung von Wildschaden und Jagdschaden:
- Die strikte Kontrolle des Wildbestandes und die Einhaltung des Abschussplans ist die Grundvoraussetzung zur Vermeidung von Wildschaden. Wenn in den Ansitzjagden nicht die notwendige Strecke erreicht wird sollten auf jeden Fall Drückjagden bzw. Bewegungsjagden durchgeführt werden .
- Das Fernhalten des Wildes durch Flächenschutz. Man unterscheidet zwischen mechanischem (Elektrozaun) und chemischem Flächenschutz (Streich- / Sprühmittel an Bäumen).
- Ablenkfütterungen sind vor allem beim Schwarzwild eine sehr wirksame Maßnahme zum Flächenschutz. Ziel ist es das Schwarzwild möglichst lange im Wald zu beschäftigen und das Brechen auf Grünflächen zu vermeiden. Eine Salzlecke kann ebenfalls den gewünschten Effekt mit sich ringen und es empfiehlt sich pro 30 Hektar Jagd-Fläche einen Salzstein im Jagdrevier für das Wild bereitzuhaltenFotos: Gerhard Elsner (CC BY-SA 3.0)
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