Die geplante Verschärfung des Waffenrechts nach den Terroranschlägen von Paris
Nach den furchtbaren Terroranschlägen von Paris werden zur Zeit Änderungsvorschläge der Feuerwaffenrichtlinie auf europäischer Ebene diskutiert. Derzeit bittet die EU Kommission um Rückmeldungen zu den geplanten Änderungen des Waffenrechts. Was würden solche Änderungen für die Jagd bedeuten?
Es sind vor allem 4 Punkte die geändert bzw. neu eingeführt werden sollen.
Geplante Neuerungen im Waffenrecht und Widersprüche
1. Regelmäßige medizinische Checks von Besitzern legaler Waffen
Dagegen spricht:
- an der terroristischen Gefahrenlage ändern auch regelmäßige medizinische Tests von Jägern und Waffenbesitzern nichts
- Besitzer von legalen Waffen sind in der Regel mit den (medizinischen) Vorschriften und Gesetzen zum Waffenbesitz vertraut und sehen den Waffenbesitz als Privileg it dem sie verantwortungsvoll umgehen
- Mehr als 95% aller Straftaten mit Schusswaffen werden mit illegalen Waffen verübt
2. Verbot bestimmter halbautomatischer Waffen (Kategorie B7)
Dagegen spricht:
- Halbautomatische Waffen mit Magazinbeschränkung (2+1) werden von Jägern legal im Rahmen der Jagd verwendet
- das Verbot dieser legalen Waffen verringert die Vielzahl von illegalen halbautomatischen und automatischen Waffen nicht, die in großer Zahl im Umlauf sind
3. Verbot des Online-Handels von Waffen und Waffenzubehör
Dagegen spricht:
- Das Internet ist für Jäger ein wichtiges medium und eine legale Plattform um Waffen zu kaufen und zu verkaufen
- Auf legalen, zertifizierten Plattformen geschieht dies ausschließlich an Personen die dazu rechtlich befähigt sind.
- Kriminelle und Terroristen besorgen sich ihre Waffen nicht im legalen gewerblichen Online-Handel
4. Zeitliche Beschränkung der waffenrechtlichen Erlaubnis
Dagegen spricht:
- Es ist keiner weitere Bedürfnisprüfung nötig, da schon mindestens alle 3 Jahre mit dem Bestätigen und Erneuern des Jagdscheins auch eine Zuverlässigkeitsprüfung einher geht.
Auch der DJV bekräftigt, dass die geplante Verschärfung des Waffenrechtes ungeeignet ist, weitere Anschläge zu verhindern, sondern lediglich weitere Einschränkungen und Regulierung für Waffenbesitzer bedeutet. Auch Jäger und Jägerinnen können jetzt der EU-Kommission eine Rückmeldung zu den geplanten Änderungen im Waffenrecht geben. Hier gelangen sie zum betreffenden Formular.Auch den Bundesinnenminister hat der DJV bereits angeschrieben und zusammen mit dem europäischen Dachverband der Jäger (FACE) und dem Forum Waffenrecht eine kritische Stellungnahme zu den geplanten Änderungen im Waffenrecht abgegeben. Bleibt zu hoffen, dass es nicht zu einer weiteren Regulierung innerhalb des Jagd- und Waffenrechts kommt. Mit seiner Rückmeldung kann jeder von uns sein Teil dazu beitragen, dass es nicht soweit kommt.
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