Die Nacht zum Tage machen mit Nachtsichttechnik
Seit der Veröffentlichung des neuen Waffenrechts am 14.02.2020 besteht für den Jäger die Möglichkeit, Nachtsicht- und Wärmebildtechnik in Verbindung mit der Waffe straffrei zu nutzen. Welche Möglichkeiten sich bieten, um die Nacht zum Tage machen, wollen wir Ihnen als Überblick in diesem Artikel vorstellen.
Rechtlicher Hintergrund
Nach der Änderung des Waffenrechts steht dem Jäger der Weg offen, Dual-Use Geräte aus dem Bereich der Nachtsicht- und Wärmebildtechnik in Verbindung mit der Schusswaffe zu nutzen. Allerdings bleiben die jagdrechtlichen Belange davon erstmal unberührt. Damit gilt weiterhin das Verbot im §19 Bundesjagdgesetz und den jeweiligen Landesjagdgesetzen für den Einsatz von künstlichen Lichtquellen und Gegenständen die das Zielbild künstlich aufhellen oder anstrahlen. Die Länder besitzen aber die Möglichkeit, in besonderen Fällen Ausnahmen von diesen Verboten zu erlassen. Die Ergebnisse einer Abfrage der einzelnen Landesjagdverbände zur jagdrechtlichen Erlaubnis der Nachtsichttechnik bei der Schussabgabe auf Schwarzwild sehen Sie in folgender Übersicht. Wir werden die Daten immer wieder für Sie aktualisieren (Letzter Stand 04.09.2020).
Bundesland | aktuelle Rechtslage |
Baden-Würtemberg | Dual-Use erlaubt, Beleuchtung nicht mit Waffe verbunden |
Bayern | Dual-Use (auch mit IR-Strahler) und Taschenlampe erlaubt |
Berlin | Einsatz von Nachtsichtvorsatz und -nachsatz erlaubt |
Brandenburg | waffenrechtlich erlaubte Geräte zulässig, aber keine IR-Strahler fest mit Waffe verbunden |
Bremen | Aktuell keine jagdrechtliche Erlaubnis |
Hamburg | künstliche Lichtqellen erlaubt, Nachtsichttechnik nur im Einzelfall |
Hessen | Nachtsichttechnik erlaubt ohne verbaute IR Strahler. Abstimmung bezüglich der IR-Strahler läuft aktuell |
Mecklenburg-Vorpommern | Nachtsichttechnik und eingebaute IR-Strahler erlaubt |
Niedersachsen | Nachtsichttechnik nicht erlaubt |
Nordrhein-Westfalen | Keine Erlaubnis solange kein ASP Ausbruch vorliegt |
Rheinland-Pfalz | Nachtsichttechnik ohne integrierte Strahler erlaubt |
Saarland | Nachtsichttechnik erlaubt, keine Aussage zu Strahlern |
Sachsen | Nachtsichttechnik erlaubt, auch mit integrierten Lichtquellen |
Sachsen-Anhalt | Nachtsichttechnik ohne integrierte Strahler erlaubt |
Schleswig-Holstein | Nachtsichttechnik erlaubt nur für volljährige Jäger, die mindestens 1 Jahr im Besitz eines Jagdscheines waren. Künstliche Lichtquellen ohne Verbindung mit der Waffe erlaubt |
Thüringen | Einzelanordnung möglich |
Nach aktuellem Stand könnte im Lauf des Jahres noch eine Änderung des Bundesjagdgesetzes kommen, in der auch eine Anpassung des §19 angedacht ist.
Technische Möglichkeiten
Zuerst wollen wir etwas Klarheit in den oftmals verwirrenden Dschungel der Begriffe bringen. Es gibt Lösungen, die am Objektiv oder am Okular des Zielfernrohres befestigt werden. Beides sind Vorsatzlösungen. In der Regel findet hier eine begriffliche Trennung statt in Vorsatzgerät (Objektiv) und Nachsatzgerät (Okular). Nachtzielfernrohre, definiert durch das Vorhandensein eines eingebauten Absehens, gelten nach wie vor im Waffengesetz als verbotene Gegenstände. Heißt in der Konsequenz, dass die eingesetzte Nachtsichttechnik nur in Verbindung mit einer bestehenden Zieleinrichtung möglich ist. Im Folgenden wollen wir Ihnen die 4 unterschiedlichen technischen Lösungen vorstellen.
Nachtsicht – Nachsatzgerät
Diese Gerätegruppe wird am Okular des Zielfernrohres befestigt. Ein Vorteil dieser Methode ist, dass das Bild welches wir durch das Zielfernrohr erhalten, technisch aufgehellt wird. Dadurch verändert sich nicht die Bildebene und man kann in der Regel das Gerät wiederkehrgenau ohne Einschießen nutzen. In diesem Fall ist nur die Nutzung von Nachtsichttechnik möglich, da Wärmebild durch Linsen nicht funktioniert. Ein weiterer Nachteil ist die Veränderung des Augenabstands zum Zielfernrohr. Empfehlungen lauten, Waffen mit Schalldämpfer und eventuell maximal .300er Kaliber zu verwenden, um den Rückstoß möglichst gering zu halten. Auch Hinterschaftverlängerungen können eine Lösung sein, was aber Auswirkungen auf den sauberen Anschlag haben kann.
Nachtsicht – Vorsatzgerät
In den letzten Jahren wird immer wieder die ideale Lösung in der Form verbreitet, dass man zum Entdecken der Sauen die Wärmebildkamera einsetzt und zum Schuß die Nachtsichttechnik. Als Argumente werden vorgebracht, dass man bei Nachtsicht besser ansprechen kann und auch Hindernisse in der Geschossflugbahn genauer dargestellt werden. Auch die Präzison bei der Schußabgabe und die Wiederkehrgenauigkeit wird ins Feld geführt. So kann man theoretisch ein Gerät auf verschiedene Waffen montieren, zur Sicherheit ein Kontrollschuß und fertig. Allerdings ist hier die Technik noch relativ teuer und beginnt bei knapp 3000 Euro – nach oben natürlich keine Grenzen. Interessanterweise hört man zunehmend von Praktikern, die in den letzten Jahren bereits mit Beauftragung der Behörde, diese Technik einsetzten, dass viele inzwischen auf Wärmebildtechnik umgestiegen sind. Eine mögliche Begründung dafür folgt im nächsten Punkt und ist auch ein Zeichen, dass sich in diesem Bereich in den letzten 1-2 Jahren enorme Qualitätssprünge ergaben. Nachteile der Nachtsichttechnik sind neben den hohen Kosten, das Risiko, dass die Technik bei zu starken Lichtquellen Schaden nimmt und eine „geringere“ Lebensdauer hat. Um alle Möglichkeiten auszuschöpfen wird ein IR-Strahler benötigt und muß auf das Gerät abgestimmt sein. Bei einem vernünftigen externen Strahler kommen ca. weitere 500 Euro Kosten auf den Nutzer zu. Auch über die mögliche Wahrnehmung des IR-Lichtes bei bestimmten Wellenlängen durch unser Wild wird immer wieder diskutiert.
Wärmebild Vorsatzgerät
Wie bereits gesagt, hat die Technik hier enorme Fortschritte gemacht und die Qualität der Bilder (inklusive der Strukurdarstellung und Qualität beim Ansprechen) hat enorm zugenommen. Aber auch das hat seinen Preis. Diese beginnen ab ca. 2.500 Euro – nach oben keine Grenzen. Große Vorteile sind, dass man das Hintergelände bei der Schußabgabe noch besser im Blick hat und auch unmittelbar nach dem Schuß das Stück besser verfolgen kann. Eventuell ergibt sich auch die Möglichkeiten ein weiteres Stück zu erlegen. Es ist sehr schwierig beim Schuß in der Nacht, gerade im freien Feld, den Anschuß wieder zu finden und auch Entfernungen abzuschätzen. Da kann das visuelle Verfolgen des beschossenen Stückes auch über größere Distanzen große Vorteile bringen. Ein weiter Vorzug der Wärmebildtechnik gegenüber Nachtsichttechnik ist die Einsatzmöglichkeit bei Regen-, Schneefall und leichtem Nebel. In diesen Fällen kommt die Nachtsichttechnik schnell an ihre Grenzen, da der IR-Strahler stark reflektiert wird und so das Bild unbrauchbar wird. Auch in dichterer Vegetation (Wald) kann es hier zu Schwierigkeiten kommen. Großes Problem der Wärmebildtechnik kann die Wiederkehrgenauigkeit sein. Zumindest erfordert es ein Einschießen der Optik. Dagegen gibt es immer wieder Darstellungen, dass das Auf- und Absetzen bei neueren Geräten ohne größere Treffpunktlageveränderungen funktionierte. Idealerweise richtet man sich eine Waffe nur speziell für die Nachtjagd ein. Dies würde einige der oben genannten Probleme lösen.
Digitale Nachtsicht Vorsatzgerät
Inzwischen nimmt auch die Qualität der digitalen Nachtsichttechnik deutlich zu. Dabei handelt es sich dann nicht um ein Röhrengerät, sondern ein sensibler Chip fängt das Restlicht ein und erstellt daraus ein Bild. Das Prinzip ist vergleichbar zu einer Digitalkamera. In der Regel benötigt man für optimale Ergebnisse einen IR-Strahler. Vorteil ist die Lichtunempfindlichkeit. Auch bei hellem Tageslicht und Sonnenschein kann diese Technik eingesetzt werden, ohne dass Schäden entstehen. Auch eine theoretisch unbegrenzte Lebensdauer ist garantiert. Wie beim Wärmebild entsteht ein digitales Bild, welches ein Einschießen erfordert und eventuell Probleme bei der Wiederkehrgenauigkeit machen könnte. Dafür ist das Erkennen von Details wie beim Nachtsichtbild gegeben und man kann besser ansprechen. Auch die Kosten sind deutlich niedriger und liegen derzeit zwischen 1.200 und 2.500 Euro.
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1 Kommentare
In Sachsen erlaubt.
Vielen Dank für die Rückmeldung. Können Sie uns noch verraten ob nur Nachtsichttechnik oder auch der Einsatz von Lampen erlaubt ist. Dann können wir das entsprechend aktualisieren.
Viele Grüße und Waidmannsheil
Das Jagd1-Team