Einschießen, Anschießen und Übungsschießen im Revier – Was ist dem Jäger erlaubt?
Das Waffenrecht in Deutschland steckt voller Tücken. Um nichts falsch zu machen und seine Rechte als Jäger nicht überzustrapazieren sollte man sich gründlich informieren, was einem als Jäger im Revier erlaubt ist. Wie ist man rechtlich abgesichert, beim Einschießen, Anschießen oder gar Übungsschießen im Revier?
Das Ein- und Anschießen im Jagdrevier
Treffsicherheit ist eines der obersten Gebote bei der Jagd. Einmal getroffen soll das Tier nicht unnötig leiden. Deswegen ist es wichtig, das die Waffe auf unter Berücksichtigung der vor Ort im Revier gegebenen Bedingungen eingeschossen ist. Doch was passiert, wenn sich etwas, durch äußere Einflüsse an der Waffe verstellt und so das Trefferbild entscheidend verändern könnte? Oder wenn die Schüsse mehrmals das Ziel verfehlen? Hier hilft nur eine wiederholte Überprüfung der Waffe und Schüsse auf eine Scheibe. Dies ist dem Jäger in seinem Revier erlaubt. Natürlich nur, wenn dadurch niemand gefährdet wird. 2003 wurde auch gesetzlich festgehalten, dass Jäger ihre Waffe im Revier komplett neu einschießen dürfen. Im § 13 Absatz 6 heißt es dazu: „Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen…“ Das Einschießen ist dann zu beenden, wenn die Treffer zuverlässig im Ziel liegen.
Übungsschüsse im Revier verboten
Übertreiben sollte man es mit dem Einschießen im Revier jedoch nicht. Es könnte dann dem Jäger auch als Übungsschießen ausgelegt werden und das ist im Revier gesetzlich nicht gestattet.
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