EU-Parlament segnet schärferes Waffenrecht ab
Das Europäische Parlament hat vergangen Woche die Überarbeitung des EU-Schusswaffengesetzes von 1991 angenommen. Zu den Neuerungen gehören unter anderem strengere Kontrollen von unscharfen und unzureichend deaktivierten Waffen wie denen, die bei den Pariser Anschlägen verwendet wurden, sowie ein für EU-Mitglieder verbindliches Überwachungssystem für die Ausstellung oder Verlängerung von Lizenzen und zum Informationsaustausch.
Unscharfe Waffen müssen “unscharf” bleiben
In der Richtlinie werden detaillierte Vorgaben zur Deaktivierung von Waffen sowie zu Alarm- und Schreckschusswaffen gemacht. Es darf nicht mehr möglich sein, diese zu scharfen Waffen umzubauen. Strenge Vorgaben gibt es auch für den Handel mit Waffen im Fernabsatz. Diesen wollte die Kommission ursprünglich ganz verbieten, nun soll der Handel unter strikter Überwachung doch möglich sein.
Verboten: Halbautomatische Langwaffen mit mehr zehn Schuss
Verboten sind künftig halbautomatische Waffen mit einer Magazinkapazität von mehr als zehn Schuss bei Langwaffen und 20 Schuss bei Kurzwaffen, sowie entsprechende Magazine. Die Richtlinie gibt den Mitgliedsstaaten zudem einen engeren Rahmen für die Überwachung der Zuverlässigkeit und Eignung zum Waffenbesitz sowie für die Waffenaufbewahrung.
Die EU-Mitglieder werden strengere Kontrollen von unscharfen Waffen – z.B. Schreckschusspistolen – durchsetzen müssen, die mühelos so umgebaut werden können, dass sie mit scharfer Munition schießen. Solche Waffen wurden bei den Terroranschlägen auf Charlie Hebdo in Paris genutzt.
Solche akustischen Waffen können in einigen EU-Ländern ohne Waffenschein erworben werden. Nach der überarbeiteten Richtlinie fallen sie unter die gleichen Lizenzbestimmungen wie scharfe Schusswaffen.
Der Deutsche Jagdverband kritisiert Beschluss
„Bürokratische Restriktionen gegen legale Waffenbesitzer verhindern weder Terror noch Kriminalität“, sagte DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke. Im Gegenteil: Für die Kontrolle der Umsetzung werde Personal benötigt, das dann bei der eigentlichen Terrorbekämpfung und der Zerschlagung des illegalen Waffenmarktes fehle. „Kein Terrorist wird sich um das verschärfte Waffenrecht kümmern. Auch die EU-Feuerwaffenrichtlinie ist nur ein Beispiel für viele EU-Gesetzesvorhaben, die zwar hehre Ziele verfolgen, aber letztendlich nur den gesetzestreuen Bürger treffen“, so Dammann-Tamke weiter. Einen sinnvollen Beitrag zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität könnten aber die strengeren Dektivierungsstandards leisten, betonte Dammann-Tamke.
Ursprünglich noch schärferes Waffenrecht gefordert
In der EU-Entscheidungsgremien wurde lange über eine Verschärfung der Waffenrechts gestritten. Eine noch schärfere Version scheiterte allerdings am Widerstand einiger EU-Mitgliedsländer, in welchen der Besitz halbautomatischer Waffen im Vergleich zu Deutschland einfacher möglich ist. Der nun verabschiedete Beschluss ist ein Kompromiss. „Wir haben hart für eine ehrgeizige Vereinbarung gekämpft, die das Risiko von Schießereien in Schulen, Ferienlagern oder Terrorattacken mit legalen Feuerwaffen senkt“, sagte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker.
Der Ministerrat muss der Richtlinie noch zustimmen. Anschließend haben die Mitgliedsstaaten 15 Monate, um das nationale Waffenrecht anzupassen.
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