Fragen aus der Jägerprüfung zum Waffenrecht

Fragen aus der Jägerprüfung zum Waffenrecht

Immer mehr Menschen in Deutschland streben einen Jagdschein an. Doch bevor es diesen gibt, gilt es das grüne Abitur zu bestehen. Doch die Jägerprüfung hat es in sich. Fragen zu den verschiedensten Fachgebieten der Jagd müssen im Multiple-Choice-Verfahren beantwortet werden. Von der Wildbiologie bis zum Waffenrecht muss man absolut fit sein. Hier haben wir für sie exemplarisch 10 Fragen aus dem Fachgebiet Waffenrecht ausgewählt. Würden sie die Jägerprüfung wieder bestehen?

Die Antworten finden sie unter den Fragen

1.Brauchen Inhaber eines Jahresjagdscheins zum Erwerb ihrer ersten Langwaffe – einer Bock-Büchsflinte – eine vorher ausgestellte Waffenbesitzkarte?
a) Ja
b) Nein

jagdwaffe2. Nach Erteilung Ihres Jahresjagdscheins wollen Sie als Erstausrüstung einen Drilling, eine Bockbüchsflinte und eine Doppelflinte erwerben. Welches Dokument müssen Sie beim Kauf vorlegen?
a) Jägerprüfungszeugnis
b) Jagdschein
c) Waffenbesitzkarte
d) Lehrgangsbescheinigung

3. Innerhalb welcher Frist haben Jagdscheininhaber das Abhandenkommen ihrer Jagdwaffe der zuständigen Behörde anzuzeigen?
a) Unverzüglich
b) Innerhalb zwei Wochen
c) Innerhalb eines Monats

4. Sie besitzen einen Drilling, der in Ihrer Waffenbesitzkarte eingetragen ist. Benötigen Sie zum Erwerb oder Besitz eines Einstecklaufes im Kaliber .22 Winchester Magnum für diesen Drilling eine waffenrechtliche Erlaubnis (Ausstellung einer oder Eintragung in eine Waffenbesitzkarte)?
a) Ja
b) Nein

5. Genügt zum Erwerb der Pistolenmunition, die nicht mit einer Langwaffe verschossen werden kann, die Vorlage des Jahresjagdscheins?
a) Ja
b) Nein

6. Innerhalb welcher Frist müssen Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder die Eintragung der Waffe in eine bereits erteilte Waffenbesitzkarte beantragen, wenn sie einen Drilling auf Dauer erwerben (kaufen)?
a) Innerhalb einer Woche
b) Innerhalb von zwei Wochen
c) Innerhalb eines Monats

7. Ein Jagdscheininhaber veräußert auf Dauer (verkauft) seine Doppelflinte an eine Person mit einem gültigen Jahresjagdschein. Was muss der Veräußerer daraufhin veranlassen?
a) Veräußerungsanzeige innerhalb eines Monats bei der zuständigen Behörde
b) Veräußerungsanzeige innerhalb zwei Wochen bei der zuständigen Behörde
c) Für den Veräußerer ist nichts veranlasst

8. Ein Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins, der nur Langwaffen besitzt, will einen Revolver im Kal. .38 spezial erwerben. Muss vorher von der Kreisverwaltungsbehörde die Erlaubnis zum Erwerb in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden oder genügt es, wenn innerhalb von 2 Wochen nach dem Erwerb die Waffenbesitzkarte zwecks Eintragung der Waffe vorgelegt wird?
a) Die Waffenbesitzkarte muss bereits vorher der Kreisverwaltungsbehörde zwecks Eintragung zum Erwerb vorgelegt werden
b) Die Waffenbesitzkarte muss erst nach dem Erwerb zwecks Eintragung der Waffe vorgelegt werden

9. Wie lange gilt eine in die Waffenbesitzkarte eingetragene Erlaubnis zum Erwerb eines Revolvers?
a) Zeitlich unbegrenzt
b) 1 Jahr
c) 3 Jahre

10. Wie viele Kurzwaffen darf eine Person mit gültigem Jahresjagdschein, die noch keine Kurzwaffe besitzt, erwerben, ohne dafür ein besonderes Bedürfnis bei der zuständigen Behörde nachweisen zu müssen?
a) 1 Kurzwaffe
b) 2 Kurzwaffen
c) 5 Kurzwaffen

Lösungen der Prüfungsfragen:
1.) b
2.) b
3.) a
4.) b
5.) b
6.) b
7.) b
8.) a
9.) b
10.)b

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