Fragen aus der Jägerprüfung zur Aufstellung der Abschusspläne

Fragen aus der Jägerprüfung zur Aufstellung der Abschusspläne

Auch im kommenden Jahr haben sich viele Interessenten vorgenommen den Jagdschein zu machen. Doch der Weg dorthin ist of schwieriger als man denkt. Wir haben für Sie Fragen aus der Jägerprüfung zusammengestellt, mit denen Sie sich vorbereiten könne.

Die Antworten finde Sie unter den Fragen.

1.) Wie hoch sollte der Streckenanteil an Frischlingen beim Schwarzwild sein?
a) Ca.30%
b) Ca.50%
c) Ca. 70 %

2.) Sind die Abschussplanvorschläge der Hegegemeinschaft für die untere Jagdbehörde bindend?
a) Ja
b) Nein

3.) Ist der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft bei der Aufstellung des Abschussplans für das Gemeinschaftsjagdrevier nach den gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen?
a) Ja
b) Nein

4.) Dem Inhaber eines 10 km von der Grenze eines Rotwildgebiets entfernten Niederwildreviers kommt beim Abendansitz im Juni ein Rot-Schmalspießer schussgerecht. Darf er ihn ohne Abschussplan erlegen?
a) Ja
b) Nein

5.) Im Dezember des 3. Jahres der Abschussplanperiode für Rehwild hat ein Revierinhaber seinen Rehwildabschuss bis auf 2 Rehböcke erfüllt. Darf er ohne Genehmigung der unteren Jagdbehörde anstelle der 2 nicht erlegten Rehböcke 2 Stücke aus dem weiblichen Wild oder dem Zuwachs erlegen?
a) Ja
b) Nein

6.) Welche Aussagen zur Abschussplanerfüllung sind richtig?
a) Ein überschreiten des Abschussplans kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit darstellen
b) Ein Unterschreiten des Abschussplans kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit darstellen
c) Der Revierinhaber ist zwar verpflichtet, den Abschussplan zu erfüllen. Die nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Abschussplans hat aber grundsätzlich keine rechtlichen Konsequenzen

7.) Welche der nachgenannten Wildarten dürfen nur aufgrund und im Rahmen eines Abschussplans erlegt werden?
a) Muffelwild
b) Gamswild
c) Schwarzwild
d) Rehwild
e) Dachs
f) Damwild

8.) Für welchen Zeitraum ist der Abschussplan für Rehwild aufzustellen?
a) Für 1 Jahr
b) Für 2 Jahre
c) Für 3 Jahre

9.) Aus einem Wildgehege ist im August ein Damspießer entkommen, der sich im September in einem 8 km vom Park entfernten Revier einstellt. Darf der Revierinhaber diesen Damspießer ohne Abschussplan erlegen?
a) Ja
b) Nein

10.) Welche der nachgenannten Aussagen zur Abschussplanung im Gemeinschaftsjagdrevier ist richtig?
a) Der Abschussplan wird allein vom Revierinhaber aufgestellt
b) Der Abschussplan ist vom Revierinhaber im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand aufzustellen
c) Der Abschussplan ist vom Revierinhaber im Einvernehmen mit dem Hegegemeinschaftsleiter aufzustellen
d) Der Abschussplan ist vom Revierinhaber im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand und dem zuständigen Forstamt aufzustellen

Antworten:
1.) c
2.) b
3.) a
4.) a
5.) a
6.) a,b
7.) a,b,d,f
8.) c
9.) b
10.) b

1 Kommentare

ggg666
18. Februar 2018

Zu Frage 4.) : Wo darf man denn im Juni ein Rot-Schmalspießer erlegen?

Antworten

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