Freilaufende Hunde im Revier
Für den Jäger ist es immer wieder ein Ärgernis: private Hundebesitzer, die ihre Vierbeiner frei in Wald und Flur herumlaufen lassen. Nicht nur, weil dies immer wieder zu hitzigen Diskussionen führt, die bei den Hundehaltern oft auf Unverständnis treffen. Auch für das Wild ist dies in der Burt- und Setzzeit ein großer Störfaktor. Darüber hinaus kann die Unruhe im Revier sich negativ auf das Jagdergebnis auswirken.
Der ewige Konflikt zwischen Jäger und Hundehalter
Während der Hundebesitzer sich vom Jäger bevormundet fühlt, vergisst er oftmals, dass es explizit gesetzliche Regelungen für das Führen von Hunden gibt, die es zu beachten gilt: Wer sich im Wald außerhalb von Wegen mit seinem Hund bewegt, hat diesen anzuleinen. Dieses Gesetz kann je nach Bundesland in seiner Schärfe leicht variieren, es ist also empfehlenswert, sich je nach Wohnort, darüber zu informieren, was für Regelungen genau gelten. Grundsätzlich sollte man als Hundehalter darauf achten, den freilaufenden Hund nicht aus seinen Blickfeld zu lassen. Sobald der Hund diesen sogenannten Einwirkungsbereich verlässt, fällt er schnell in die Kategorie wildernder Hund und läuft Gefahr vom Jäger als solcher zur Zielscheibe zu werden. Und der Jäger ist in einem solchen Fall auch zum Abschuss berechtigt. Oft scheint das Verhalten des Hundehalters Ignoranz gegenüber dem Umfeld und damit auch der Tierwelt Wald und Flur zu sein, aber es spielt auch die Selbstüberschätzung eine Rolle, was die Kontrolle über den treuen Gefährten betrifft oder genauer gesagt, eine Unterschätzung des Jagdtriebes beim Hund. Dies macht die Kommunikation mit den Hundebesitzern oft sehr mühsam. Viele Wissen auch nicht, dass es bereits zu einem Problem führen kann, den Hund frei über ein Feld laufen zu lassen. Wenn der Hund im schlimmsten Fall Träger des Neospora caninum ist, kann sein Abkoten auf einer Futterwiese zur Ansteckung von Kühen führen, die dann wiederum verkalben. Es ist also durchaus ein Fehlverhalten des Hundebesitzers, dass hohe Konsequenzen tragen kann.
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Der Sinn hinter den Gesetzen für Hundehalter
Dabei könnte es doch so einfach sein, oder doch nicht? So lange man bestimmte Regeln beachtet. Insbesondere in der Schonzeit, sprich der Brut- und Setzzeit sollte man als Hundebesitzer einfach besser auf seinen Hund achten und diesen unbedingt an der Leine führen. Die Zeit hierfür liegt in der Regel zwischen dem 1. April und dem 15. Juli. Als privater Hundehalter sollte man bedenken, dass diese Gesetze nicht der Schikane dienen, sondern zum Schutz des Wildes. Es hilft im Zweifel auch, vorher mit dem Besitzer einer Wiese oder eines Feldes zu sprechen, ob man mit dem Hund das Feld begehen darf. Auch das Nachfragen beim Förster kann nicht schaden. So sehr einem also der Spaßfaktor für den treuen Vierbeiner beim Spaziergang am Herzen liegt, sollte man auch immer Respekt vor dem Umfeld haben, in dem man sich bewegt.
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