Jagderlaubnis
Der Jagdausübungsberechtigte kann einem Jagdgast die Erlaubnis erteilen in einem Jagdbezirk die Jagd auszuüben. Die Jagderlaubnis kann mündlich oder schriftlich durch einen Jagderlaubnisschein erfolgen.
Der Jagdausübungsberechtigte kann einem Jagdgast die Erlaubnis erteilen in einem Jagdbezirk die Jagd auszuüben. Die Jagderlaubnis kann mündlich oder schriftlich durch einen Jagderlaubnisschein erfolgen.
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