Jagdgelegenheiten bei den Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (AöR)
Die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (SHLF) bewirtschaften 44.000 ha Jagdfläche in 30 Förstereien.
An der Jagdausübung in den Betriebsjagdbezirken der SHLF werden private Jägerinnen und Jäger durch Vergabe von Jagderlaubnissen, Verpachtung von Eigenjagdbezirken, Vergabe von Einzelabschüssen und Teilnahme an Gemeinschaftsjagden umfassend beteiligt.
Bei der Vergabe von Jagderlaubnissen gibt es nach den örtlichen Verhältnissen und den Wünschen der Jagdgäste vielfältige Möglichkeiten für die Beteiligung:
- Jahresjagderlaubnis mit Pirschbezirk und Wildbretübernahme
- Jahresjagderlaubnisschein mit Pirschbezirk ohne Wildbretübernahme
- Jahresjagderlaubnisschein ohne Pirschbezirk
- Kurzjagderlaubnisschein (für 10 Tage)
- Tagesjagderlaubnisschein
Ansprechpartner für Jagdgelegenheiten in den Schleswig-Holsteinischen Landesforsten ist die Abt. 5 in der Zentrale der SHLF in Neumünster oder die Förstereien. Bei der Vermittlung von Unterkünften ist die SHLF gern behilflich. Adressen, Telefon-Nummern und E-Mail-Adressen der SHLF sind unter www.forst-sh.de zu finden.
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