Jagdhaftpflichtversicherung

Der Abschluß einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung ist Grundlage für die Ausstellung des Jagdscheins. Die Jagdhaftpflichtversicherung gewährt Schutz bei Schadensersatzansprüchen gegen Jäger, Jagdpächter, Jagdveranstalter von Gesellschaftsjagden, Förster und Forstbeamte, Berufsjäger und Jagdaufseher.

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