Jagdschein und Jugendjagdschein – Wissenswertes
Will man in Deutschland die Jagd ausüben, muss man einen gültigen Jagdschein besitzen, der entweder als Tages- (z.B. 14 Tage) oder Jahreskarte (1-3 Jahre) erteilt werden kann.
Um diesen bei der zuständigen örtlichen Unteren Jagdbehörde lösen zu können, ist das Bestehen der Jägerprüfung, auch „grünes Abitur“ genannt, von Nöten.
Eine weitere Vorraussetzung für das lösen eines Jagdscheins ist der Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung (min. 50.000 € für Sachschäden und min. 500.000 € für Personenschäden). Zudem muss man die persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz nachweisen, die unter anderem ein einwandfreies Führungszeugnis voraussetzt.
Jagdscheine werden grundsätzlich nur an volljährige Jäger ausgegeben. Allerdings kann man schon im Alter von 16 Jahren den mit Einschränkungen verbundenen Jugendjagdschein lösen.
Der Jugendjagdschein gibt Jungjägern die Berechtigung in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer von diesem benannten volljährigen Person mit jagdlicher Erfahrung auf die Jagd zu gehen.
An Gesellschaftsjagden dürfen die Jungjäger jedoch nicht Teilnehmen. Allerdings kann mit dem Erreichen der Volljährigkeit ein „normaler“ Jagdschein gelöst werden, da die Jägerprüfungen von Jugendjagdschein und normalem Jagdschein identisch sind. Auch das Pachten eines Reviers ist erst drei Jahre nach dem Bestehen der Jägerprüfung möglich.
Hier finden sie weitere Informationen zum Jagdschein und zur Jägerprüfung, sowie ausgewählte Prüfungsfragen zum üben.
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