Jagdtrophäen – Einfuhr von Jagdtrophäen aus dem Ausland
Als Jäger bereist man viele schöner Länder, sieht unzählige verschiedene Tiere und erlegt auch einige davon, die man als Jagdtrophäe behalten will. Hat man nun ein besonders tolles Exemplar oder eine Rarität zur Strecke gebracht, möchte man diese eventuell als Jagdtrophäe mit nach Hause nehmen. Doch die Einfuhr der Jagdtrophäe nach der Devise „einfach ins Reisegepäck und ab nach Deutschland“ kann am Zoll zu argen Problemen führen. Zumindest wenn es von einem Nicht-EU-Land in die EU gehen soll. Innerhalb der EU ist die Mitnahme nahezu problemlos möglich.
Jagdtrophäen – Wissenswertes zur Einfuhr nach Deutschland
Im Folgenden wird erklärt, welche Jagdtrophäe bedenkenlos nach Deutschland eingeführt werden darf und welche nicht, sowie welche Sonderregelungen es gibt, um bestimmte Jagdtrophäen doch nach Deutschland einführen zu dürfen.
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Gesetzte und Verordnungen regeln die Jagdtrophäen Einfuhr
Das CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild, Fauna and Flora) oder auch Washingtoner Artenschutzübereinkommen, reguliert, welche Tierarten von der Einfuhr ausgeschlossen sind und welche nur unter Auflagen. Damit diese auch für die EU gültig ist, wurden die Verordnungen Nr. 338/97 und 939/97 dem EU-Artenschutzrecht hinzugefügt und am 01.06.1997 in Kraft gesetzt.
Seit dem 01.05.2011 dürfen Trophäen, die außerhalb der EU ihren Ursprung haben und die unbehandelt oder nicht hinreichend behandelt wurden oder für die Zertifikate fehlen, nur von speziell dafür zugelassenen Präparatoren in die EU eingeführt werden. Diese sollen gewährleisten, dass durch die Einfuhr von Jagdtrophäen keinerlei Krankheitserreger in die EU gelangen. Einige Länder haben bereits darauf reagiert und verlangen, dass nur von ihnen lizensierte Präparatoren die einheimischen Trophäen in die EU einführen dürfen, um sich so neue Einnahmequellen zu schaffen.
Auf der Internetseite des Bundesamtes für Naturschutz (http://bfn.de) kann man genau nachlesen, welche Tierarten als Jagdtrophäe in die EU eingeführt werden dürfen und welche unter Artenschutz stehen und deswegen nur mit einem besonderen Antrag und Zertifikat eingeführt werden dürfen oder gar einem Einfuhrverbot unterliegen.
Sonderregelungen zur Einfuhr von Jagdtrophäen
Sollten sie nun vorhaben, eine Jagdtrophäe in die EU einzuführen, die sich auf der Liste I des Washingtoner Artenschutzabkommens befinden, können diese nur mit einem gültigen CITES Zertifikat eingeführt werden. Dazu zählen z.B. Leopard, Elefant, Krokodil oder Schwarzbär. Die veterinärrechtlichen Bestimmungen müssen peinlichst genau eingehalten werden, da die Trophäe sonst auf Kosten des Jagdgastes zurückgeschickt wird.
Sollte alles ordnungsgemäß auf dem Veterinärzeugnis aufgeführt sein, steht einer Einfuhr nichts mehr im Weg. Damit man ein einwandfreies Veterinärzeugnis ausgestellt bekommt, muss man seine Jagdtrophäen sehr penibel behandeln. Alle Schädel müssen mit Wasserstoffperoxid behandelt, gebleicht und anschließend einzeln luftdicht verpackt werden. Decken hingegen können in rohem, völlig durchgesalzenem Zustand oder gegerbtem Zustand eingeführt werden. Größere Trophäen z.B. aus Afrika, Amerika oder Australien sollten nur, wie oben geschrieben, von professionellen Präparatoren verschickt werden. Die Jagdtrophäen werden dann innerhalb von 3-6 Monaten, sofern alle notwendigen Dokumente vorliegen, in die EU versandt.
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