Jugendjagdschein – Wissenswertes und rechtliches für den Nachwuchs
Die Beliebtheit des Jugendjagdscheins nimmt seit einigen Jahren stark zu. Dies liegt vor allem an dem wachsenden und vielfältigen Angebot an Jagdschein-Kompaktkursen, die Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr oft in den Ferien belegen können. Der Jugendjagdschein wird aber, auch wenn die Jägerprüfung, die aus schriftlichem, mündlich-praktischen Teil und der Schießprüfung besteht, mit 15 absolviert wurde, erst zum 16. Geburtstag ausgehändigt.
Mit der Volljährigkeit wird der Jugendjagdschein zum Jagdschein
Mit dem Jugendjagdschein hat der Jungjäger aber erst ein eigeschränktes Jagdrecht und somit keinen vollwertigen Jagdschein. Ab dem 18. Lebensjahr wird dieser eingeschränkte Jugendjagdschein jedoch automatisch und ohne weitere Jägerprüfung von der Behörde zum vollwertigen Jagdschein erklärt.
Kinder
Für junge Nachwuchsjäger-/innen und Naturliebhaber-/innen finden Sie in unserem Jagd1 Shop hochwertige Bekleidung in Top Qualität!
Ausübung der Jagd mit Jugendjagdschein nur mit jagdlich erfahrenen Personen möglich
Der Jugendjagdschein erlaubt dem Jungjäger zwar die Ausübung der Jagd, nur muss dies unter Aufsicht eines jagdlich erfahrenen Erziehungsberechtigten oder einer vom Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten volljährigen und jagdlich erfahrenen Begleitperson geschehen. Eine jagdlich erfahrene Person muss nicht zwingend einen Jagdschein besitzen, aber einen besessen haben. Selbstverständlich muss der Jugendjagdschein zur Jagd immer mitgeführt werden.
An Gesellschaftsjagden darf der Inhaber eines Jugendjagdscheins nur als Treiber und nicht als Schütze teilnehmen. Bei der Einzeljagd mit Begleitung darf der Besitzer eines Jugendjagscheins Wild schießen, Munition und Waffe tragen aber außerhalb der Jagd keine Munition oder Waffen selbst besitzen. Auch zum Übungsschießen ermächtigt der Jugendjagdschein, sowie zum Leihen von Waffen und Munition.
Um nach bestandener Jägerprüfung Wartezeiten für die Erteilung des Jagdscheins zu vermeiden, sollte man sich auf Grund der nach dem Waffenrecht durchzuführenden Zuverlässigkeitsüberprüfung möglichst früh mit der zuständigen unteren Jagdbehörde in Verbindung zu setzen.
Hier finden sie weitere Informationen zum Jagdschein
Hinterlassen Sie einen Kommentar