Mehrere Treffer – welcher Schütze bekommt das Stück?
Gerade bei der Gesellschaftsjagd kommt es bei mehreren Treffern verschiedener Schützen zu Konfliktsituationen – wie wird entschieden, wer der Erleger ist? In diesem Artikel werden einige problematische Situationen aufgezeigt und welche Grundregeln es für die Zusprache des Erlegerbruchs gibt.
Wer ist der Erleger?
Auch wenn es Regeln für den Zuspruch des Erlegerbruchs gibt, ermöglicht nicht jede Situation auch eine entsprechend leichte Entscheidung. Dennoch, zunächst werfen wir einen Blick auf die jagdlichen Regeln, die hier die Entscheidung vorgeben: Die Entscheidungsgewalt, wer Erleger ist, liegt immer beim Jagdleiter. Gewissermaßen als Entscheidungshilfe gibt es dafür einige Grundsätze. So ist derjenige der Erleger, welcher den ersten Treffer gelandet hat, und so das Stück im Falle einer Nachsuche erfolgreich zur Strecke gebracht werden könnte. Streifschüsse zählen beispielsweise nicht in diese Kategorie. Wenn zwei Kugeln von unterschiedlichen Schützen gleichzeitig einen tödlichen Treffer setzen, entscheidet das Los, wem der Erlegerbruch zugesprochen wird.
Beim Niederwild gibt es eine abweichende Regelung: Das Rehwild ausgenommen, gilt hier, dass der letzte Schrotschuss als entscheidender Treffer gewertet wird. Dies kann natürlich in negativer Konsequenz bedeute, das Schützen sich dazu animiert fühlen, das bereits getroffene Wild schnell noch mit einer Ladung Schrott vollzupumpen. Es ist aber doch sehr fragwürdig, dies als akzeptable Jagdpraxis zur Erlangung der Königswürde anzuerkennen. Ein Jäger, der etwas auf sich hält, wird von so einem Jagdverhalten absehen.
Waidgerechtigkeit spielt immer eine Rolle
Schussneid, kopflose Schießwut und Beutegier sind definitiv kein Zeugnis eines waidgerechten Jagdverhaltens. Wer dieses bei der Drückjagd an den Tag legt, muss sich nicht wundern, wenn er auf die nächste Gesellschaftsjagd nicht wieder eingeladen wird. Nicht immer sind alle Beteiligten mit der Zuteilung des Erlegerbruchs glücklich. Manchmal kann es zu einer gütlichen Einigung zwischen den Schützen kommen. Wenn beispielsweise vorher bereits beschlossen wurde, dass das erlegte Stück auf dem Herd landet und anschließend gemeinsam verzehrt wird, liegt wohl kaum ein Grund für böses Blut vor.
Andere Länder, andere Sitten
Nicht in jedem Land gelten die gleichen Regeln. In Schweden gilt beispielsweise derjenige Schütze als Erleger, der den Schuss abgefeuert hat, der das Stück unmittelbar zur Strecke gebracht hat. Die bei uns gängige Regelung, dass demjenigen der Erlegerbruch zugesprochen wird, der den ersten entscheidenden Schuss abgegeben hat, zählt in diesem Fall also nicht zwangsläufig. Je nach dem, muss man sich also bewusst sein, dass je nachdem, wo man auf die Jagd geht, andere Jagdsitten gelten.
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