Nachtjagd auf Rotwild – ein kritischer Blick

Nachtjagd auf Rotwild – ein kritischer Blick

Die Nachtjagd auf Rotwild ist, mit Einschränkung, erlaubt – inwieweit macht sie jedoch Sinn? Unter Rotwildtrophäen finden versierte Jäger immer wieder fälschlich geschossene Hirsche. Hat die Aufhebung des Nachtjagdverbotes auf Rotwild damit etwas zu tun? Oder hat diese Jagdmethode durchaus Ihre Vorteile? Wir haben für Sie einen kritischen Blick auf die nächtliche Bejagung geworfen.

Rechtliche Bestimmungen der Nachtjagd

Laut Bundesjagdgesetz ist es verboten, Schalenwild mit Ausnahme des Schwarzwilds in der Nacht zu schießen

Laut Bundesjagdgesetz ist es verboten, Schalenwild in der Nacht zu schießen. Eine Ausnahme bildet das Schwarzwild. Damit ist im Grunde auch die nächtliche Jagd auf Rotwild ausgeschlossen. Es gibt jedoch Sonderregelungen, durch welche die Jagd auf Rotwild auch zu dieser Zeit möglich gemacht wir. Als Nacht wird dabei der Zeitraum von 90 Minuten nach Sonnenuntergang bis 90 Minuten vor Sonnenaufgang definiert. Ausnahmeregelungen für das Nachtjagdverbot gibt es beispielsweise in den Landesjagdgesetzen von Baden-Württemberg, Sachsen sowie Hessen und Mecklenburg-Vorpommern. In anderen Bundesländern, wie zum Beispiel Niedersachsen, Rheinland-Pfalz oder Bayern kann das Nachtjagdverbot von den jeweiligen Unteren Jagdbehörden auf Antrag aufgehoben werden.

Schwierigkeiten der Nachtjagd

Nachtjagd auf Rotwild - ein kritischer Blick

Da früher das Jagdequipment für die Nacht unzureichend war, bestand fast nur die Möglichkeit tagsüber zu jagen. Heute allerdings ist die Nachtjagd durch moderne Ausrüstung grundsätzlich machbar, wobei der Einsatz von Nachtzielgeräten immer noch einer rechtlichen Einschränkung unterliegt. Daher sind die Anforderungen an die Witterungsverhältnisse sehr hoch. Für nächtliches Jagen ist eine gute Sicht durch einen hellen Mond von großem Vorteil. Tendenziell werden diese Bedingungen erst in den kalten Herbst- und Wintermonaten geboten. Grundsätzlich sollte man bei der Nachtjagd also immer die Ruhe bewahren, bis man sich eines korrekten Abschusses wirklich sicher ist.

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Mittlerweile ist das Rotwild teilweise nachtaktiv geworden.

Mittlerweile ist das Rotwild teilweise nachtaktiv geworden. Dies hat mehrere Ursachen: Erstens liegt dies an der stärkeren Zersiedelung durch die wachsende Infrastruktur, zweitens wird der Wald immer häufiger für Freizeitaktivitäten wie Wandern, Pilzesuchen und Sport genutzt. Und drittens hat die Forstwirtschaft lange Zeit keine Rücksicht auf einige Waldbewohner genommen. Durch eine nächtliche Bejagung des Rotwilds wird eine zusätzliche Störung der Nachtruhe oder auch Nahrungsaufnahme eingebracht. Aber auch bereits die Anfahrt mit dem Auto und der Gang durch das Revier bis hin zum Betreten der Ansitze kann zu einer Beunruhigung des Wildes führen, wenn nicht sorgfältig vorgegangen wird. Oft kommt es zum unbeabsichtigten Aufeinandertreffen zwischen Jäger und Wild und somit zur Flucht. Weil das Wild dadurch zunehmend zum Fressen in Dickungen und Naturverjüngungen gezwungen wird, entstehen Schäden im Wald. Die Nachtjagd kann unter diesen Gesichtspunkten als ein Störfaktor wirken.

Sicheres Ansprechen ist fragwürdig

Jagd auf Rotwild rechtlich unmöglich macht

Zudem ist das Geweih der Rothirsche auf einer Kirrung selbst bei guter Ausleuchtung durch den Mond sehr schwierig anzusprechen. Auf der anderen Seite gestaltet sich die Nachtjagd auf Rotkahlwild einfacher, denn der Unterschied zwischen Kalb und ausgewachsenem Tier ist wesentlich prägnanter, während Schmaltier und Alttier nicht so leicht auseinander zu halten sind. Weiterhin gestaltet sich das Erfassen des Zieles nachts als kompliziert: Liefert das Fernglas noch einen guten Blick, versagt das Zielfernrohr bei Dunkelheit oft, besonders bei einem bestimmten Winkel des Mondlichts. Somit sollte bei Nachtjagd äußerste Vorsicht und Umsicht geboten sein, damit Wildschäden verhindert werden können.

1 Kommentare

Thomas
12. August 2015

Also, ich weiß nicht, wo Sie die katastrophale Nachtzeitdefinition herhaben. Wenn das so wäre, dürfte man jetzt, am 12.08.15 um 19.47 Uhr z. B. keinen Bock mehr erlegen. Und stelle man sich vor, 1,5 Stunden nach Sonnenaufgang auch nicht. Spaß beiseite.

Als gesetzliche Nachtzeit gilt: die Zeit von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang.

WMH

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Thomas
30. August 2017

Ihre Nachtzeit steht ja immer noch so da, wie vor 2 Jahren.
...Das gibt doch sehr zu denken...

WMH

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