Leinenpflicht für Hunde in der Brut- und Setzzeit
Wenn die Sonne endlich wieder strahlt und die Tage langsam wärmer werden, freuen sich auch Hunde, endlich wieder im Grünen toben zu dürfen. Gerade im Frühling gibt es kaum etwas Schöneres für Hundehalter, als gemeinsam mit Ihrem Vierbeiner zu langen Spaziergängen aufzubrechen. Dennoch gilt in vielen Bundesländern eine Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit. Was es dabei zu beachten gilt, stellen wir nachfolgend genauer vor.
Die Brut- und Setzzeit und das Jagdgesetz – was ist das genau?
Gerade im Frühjahr sind die meisten Hunde besonders neugierig und möchten die Natur mit ihren vielen Geräuschen, Düften und kleinen Wildtieren nach Herzenslust erkunden. Doch genau deshalb sollen Hunde an der Leine geführt werden.
Bei der Brut- und Setzzeit handelt es sich um jenen Zeitraum des Jahres, in dem Wildtiere ihren Nachwuchs gebären und aufziehen. Vögel befassen sich mit dem Bau von Nestern und dem Ausbrüten der Jungen, während auch Kaninchen, Rehe oder Wildschweine ihren Nachwuchs zur Welt bringen. Deshalb wird diese Zeit des Jahres als Setzzeit bezeichnet.
Grundsätzlich gilt in Deutschland beim Jagdgesetz keine einheitliche Richtlinie, wann genau die Brut- und Setzzeit beginnt und endet – dieser Zeitraum wird von den Bundesländern individuell vorgegeben. Generell gilt jedoch der Zeitraum zwischen dem 1. April und dem 15. Juli als Brut- und Setzzeit. Trotzdem gibt es Unterschiede: Im Norden, wie zum Beispiel in Bremen, beginnt die Zeitspanne am 15. März, im Saarland dagegen am 1. März. Deshalb ist es wichtig, sich genau über die geltenden Richtlinien am eigenen Wohnort bzw. am Ziel seiner Reise oder seines Ausflugs zu erkundigen.
Auch wenn man einen gut erzogenen und ruhigen Hund besitzt, der normalerweise auf die eigenen Kommandos hört, sollte die Leinenpflicht unbedingt eingehalten werden. Denn gerade im Frühling erleben Hunde oft einen richtigen Hormonschub und verhalten sich daher anders als noch in den Wintermonaten. Er wird neugierig, möchte etwas erleben und am liebsten alles beschnüffeln. Genau deshalb ist das Führen an der Leine die beste Lösung, um Jungtiere und brütende Tiere vor ungewollten Besuchern zu schützen.
Für welche Vierbeiner die Leinenpflicht gilt
Die Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit ist für alle Hunderassen gültig. Das bedeutet: Auch Hunderassen, deren Jagdtrieb nur schwach ausgeprägt ist, müssen in dieser Zeit an der Leine geführt werden. Viele Hundehalter sind mit dieser neuen Regelung nicht einverstanden, weil ihre Hunde kaum einen Jagdtrieb besitzen. Dennoch muss berücksichtigt werden, dass Wildtiere sich in ihrem natürlichen Habitat trotzdem von der Anwesenheit eines Hundes gestört und sich unter Stress gesetzt fühlen.
Dabei sollte auch bedacht werden: Selbst bei Hunderassen mit einem sehr schwachen Jagdtrieb sorgt das unerwartete Auftauchen eines Rehs oder eines Kaninchens für Spannung und Neugierde. Er wird mit hoher Wahrscheinlichkeit dennoch erst einmal versuchen, hinzurennen – und genau dabei kann er das Wildtier verletzen. Gerade Jungtiere sind in den ersten Wochen ihres Lebens noch nicht sehr schnell und verfügen noch nicht über einen ausgeprägten Fluchtreflex. Im schlimmsten Fall verfallen sie in Schockstarre und bekommen starke Angst. Genau dies soll mit der Leinenpflicht vermieden werden.
Vierbeiner, die im Unterholz stöbern, können dort zudem Vögel, die diesen Platz als ruhigen Brutort nutzen, aufschrecken. Für Jungvögel kann dies lebensbedrohlich sein – ohne, dass der eigene Hund es böse meint, während er gerade seine Nase in ein Nest steckt.
Wo gilt die Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit?
Allgemein ist die Leinenpflicht für Vierbeiner während der Brut- und Setzzeit in der freien Landschaft gültig. Das bedeutet, sowohl im Wald als auch auf Wiesen und in allen anderen Bereichen der freien Landschaft muss der Hund an der Leine geführt werden. Zahlreiche freilebende Tiere nutzen auch Grünanlagen und Parks in Ortschaften, um dort ihre Jungtiere auszubrüten und aufzuziehen. Obgleich es hier keine generelle Leinenpflicht gibt, ist es für Hundehalter dennoch zu empfehlen, ihren Vierbeiner anzuleinen und darauf zu achten, dass der Hund nicht in fremde Nester hinein schnüffelt.
Die auf die Brut- und Setzzeit begrenzte strengere Pflicht zur Anleinung gilt also generell überall dort, wo man den Vierbeiner ansonsten ohne Leine laufen lassen würde. Zur freien Landschaft zählen freie, unbeaute Flächen, Wiesen und Fleder außerhalb von Ortsteilen, aber auch landwirtschaftliche Wege und Waldwege.
Nicht zur freien Landschaft zählen dagegen Felder für den Garten- oder Obstanbau sowie auch Baumschulen, Hofflächen und private Geräten. Wege und Straßen für den öffentlichen Verkehr sind ebenfalls kein Problem. Zur Sicherheit können Hundehalter sich jedoch auch bei ihrer Gemeinde erkundigen, um genau zu wissen, wo sie ihr Tier für einen Spaziergang an die Leine nehmen müssen. Wer auf der sicheren Seite ist, riskiert auch kein Bußgeld.
Was passiert, wenn die Leinenpflicht vom Hundehalter nicht eingehalten wird
Es gibt keine bundesweit rechtskräftige Leinenpflicht für Hunde. Diese regelt jedes Bundesland selbst. Wird diese in der jeweiligen Region nicht eingehalten, kann ein Bußgeld von mehreren Hundert Euro verhängt werden. Damit dies nicht geschieht, sollten Hundehalter diese Zeit im Jahr einfach dazu nutzen, ihren Hund vermehrt zu schulen. Er kann sich wieder verstärkt daran gewöhnen, Kommandos von seinem Herrchen oder Frauchen zu erhalten, auf die er hören muss und auch an der Leine geführt zu werden. Und von einem gut erzogenen Vierbeiner profitiert letzten Endes jeder Hundehalter.
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