Regeln und Gesetze zum Jagdwaffentransport
Der Transport von Jagdwaffen ist ein klar geregelter Vorgang. Es gibt zahlreiche Gesetze und Vorschriften, die beim Jagdwaffentransport beachtet werden müssen. Man sollte sich genau damit auseinanderzusetzen, wie man die geltenden Gesetze und Verordnungen erfüllt, sonst erwarten einen empfindliche Strafen.
Generell wird beim Transport von Jagdwaffen von zwei verschiedenen Szenarien gesprochen:
- Das Führen einer Jagdwaffe im direkten Zusammenhang mit der Jagdausübung
- Der Waffentransport ohne Zusammenhang zur Jagdausübung (etwa zum Schießstand oder zum Büchsenmacher)
In beiden Fällen muss der Jäger zwingend Jagdschein, Waffenbesitzkarte und ein gültiges Ausweisdokument mitführen.
Waffenfutteral
Es gibt viele Vorschriften, die beim Transport der Jagdwaffe eingehalten werden müssen. In unserem Shop finden Sie eine große Auswahl an Waffenfutteralen und Waffenkoffer um die Waffe vorschriftsgemäß zu transportieren.
WERDEN VORSCHRIFTEN NICHT EINGEHALTEN, DROHEN STRAFEN
Es ist dem Jäger gestattet, die Jagdwaffe auf dem Weg zur direkten Jagdausübung mit sich zu führen. Jedoch darf die Waffe hierbei auf keinen Fall schussbereit sein, geladen oder unterladen sein. Kleine Umwege auf dem Weg zur Jagdausübung sind beim Transport der Jagdwaffe zulässig. So ist es kein Problem einen kurzen Abstecher zur Post zu machen. Verlässt man auf einem dieser Umwege allerdings sein Fahrzeug, so muss man zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen für die vorübergehende (vgl. § 13 Abs. 11 AWaffV) Aufbewahrung erfüllen. Die Waffe darf auf keinen Fall für dritte ersichtlich sein, so soll einem eventuellen Diebstahl vorgebeugt werden. Es genügt hierfür bereits eine Decke darüber zu legen. Empfehlenswert ist zudem ein Futteral.
AKAH FUTTERAL WAFFENGESETZ
Das Futteral hat ein eingebautes Zahlenschloss wie bei einem Reisekoffer und entspricht damit den geltenden Transportbestimmungen.
DER WAFFENTRANSPORT OHNE DIREKTEN JAGDLICHEN ZUSAMMENHANG
Wir die Jagdwaffe nicht im direkten Zusammenhang mit der Jagd transportiert, etwa zum Schießstand oder zum Schießkino, so muss man sie in einem verschließbaren und verschlossenen Behältnis, etwa einem Futteral mit Zahlen- oder Vorhängeschloss führen. Auch die Munition muss in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden. Sie darf jedoch im gleichen Behältnis wie de Jagdwaffe transportiert werden. Es gibt aber auch extra Taschen für Munition. Wir empfehlen sich für ein Futteral zu entscheiden, das sämtliche Vorschriften des Waffenrechts erfüllt. So ist man garantiert in jeder Situation auf der sicheren Seite.
1 Kommentare
...um bei unserem Waffengesetz ganz auf Nummer sicher zu gehen, ist es empfehlenswert, die Waffe erst kurz vor dem Schuss auf ein Stück Wild aus dem Futteral zu nehmen und dann erst zu laden. Das muss natürlich alles möglichst leise geschehen, um das Stück nicht zu vergrämen, insbesondere das Öffnen der bis dato verschlossenen Munitionsbox. Und dann Waidmann´ s Heil !!