Selbstlader für die Jagd bald Tabu?

Selbstlader für die Jagd bald Tabu?

Nachdem wir vergangene Woche bereits über die das Besorgnis erregende Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Sachen halbautautomatische Waffen berichtet haben, verstärkt sich der Eindruck, dass Jäger, die sich Selbstlader für die Jagd zugelegt haben, bald herzlich wenig von Ihrer Waffe haben werden. Im Gegenteil: dann steht Ärger ins Haus.

Das Problem mit dem Magazin

Waffe im AnschlagWie wir bereits in unserem Artikel „Halbautomatische Waffen bald verboten?“ berichtet haben, braut sich derzeit für Jäger einiges zusammen in Sachen Waffenrecht. Während Selbstlader mit wechselbaren Magazinen bisher für den jagdlichen Gebrauch erlaubt waren, kann gerade die technische Möglichkeit des Magazinwechsels vielen Besitzern einer solchen Waffe nun zum Verhängnis werden. Auch wenn der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts noch keinen allgemeingültigen Gesetzesstatus widerspiegelt, geben einige aktuelle Entwicklungen doch zu denken.

Selbstlader vorerst nicht mehr erlaubt?

Selbstlader bald Tabu?So hat das Bayerische Innenministerium nun vor wenigen Tagen einen Beschluss bezüglich der Waffenerlaubnis für Jagdscheininhaber vorgelegt, der genau in dieses Thema einschneidet. Dem Beschluss ist zu entnehmen, dass vorerst keine Neuausstellung von Waffenerlaubnissen für halbautomatische erteilt wird, bei denen das Magazin auswechselbar ist. Wie bereits in dem Artikel der vergangenen Woche thematisiert wurde, ist dabei unerheblich, welches Magazin der Jäger für die Waffe zu verwenden gedenkt. Selbst wenn nur die erlaubte Kapazität von zwei Patronen geplant ist, darf der Selbstlader nicht verwendet werden. Der Begründung zufolge reicht bereits die bestehende Möglichkeit, dass das Gewehr auch mit einem größeren Magazin verwendet werden kann.

Mit diesem Beschluss steht das Bayerische Innenministerium nicht allein da. Auch Nordrhein-Westphalen sowie Mecklenburg Vorpommern haben hier bereits vorgelegt. Zwar betrifft dieser Beschluss nicht Jäger, die bereits eine Waffenerlaubnis für eine solche Waffe besitzen, eine Anschaffung ist damit jedoch derzeit nicht mehr möglich. Zumindest nicht in den Bundesländern, die diese Vorschrift verabschiedet haben. Bedeutet dies nun bald, dass für Jäger, die bereits einen Selbstlader mit wechselbarem Magazin haben, ihre Waffen mit einem Mal nutzlos sein wird? Das bleibt abzuwarten, aber der eine oder andere Jäger wird aus diesem Grund die aktuelle Entwicklung mit Sorge beobachten.

3 Kommentare

Andreas
11. Januar 2019

Liebe Leute,

auch in bin von dieser Regelung betroffen und ich werde mit allen mir rechtlichen Mitteln gegen diese gerichtliche Willkür vorgehen. Koste es was es wolle. Denn was ist als nächstes dran? Die Kurzwaffe?

Ich kann auch nur jedem Betroffenen empfehlen, bei Post von der Behörde den Jagdverband darüber zu informieren, sofort Widerspruch einzulegen und notfalls bis ganz oben zu klagen.

Vielleicht landet das Verfahren ja bei einer anderen Kammer des Bundesverwaltungsgerichtes und der betreffende Richter hat einen besseren Tag und ist Jägern wohlgesonnener.

Als letzte Instanz gibt es noch das Bundesverfassungsgericht. Im Gegensatz zum Bundesverwaltungsgericht sind hier die Urteile allgemein bindend.

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Andreas
11. April 2016

Liebe Leute,

auch in bin von dieser Regelung betroffen und ich werde mit allen mir rechtlichen Mitteln gegen diese gerichtliche Willkür vorgehen. Koste es was es wolle. Denn was ist als nächstes dran? Die Kurzwaffe?

Ich kann auch nur jedem Betroffenen empfehlen, bei Post von der Behörde den Jagdverband darüber zu informieren, sofort Widerspruch einzulegen und notfalls bis ganz oben zu klagen.

Vielleicht landet das Verfahren ja bei einer anderen Kammer des Bundesverwaltungsgerichtes und der betreffende Richter hat einen besseren Tag und ist Jägern wohlgesonnener.

Als letzte Instanz gibt es noch das Bundesverfassungsgericht. Im Gegensatz zum Bundesverwaltungsgericht sind hier die Urteile allgemein bindend.

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Andreas
11. April 2016

Liebe Leute,

auch in bin von dieser Regelung betroffen und ich werde mit allen mir rechtlichen Mitteln gegen diese gerichtliche Willkür vorgehen. Koste es was es wolle. Denn was ist als nächstes dran? Die Kurzwaffe?

Ich kann auch nur jedem Betroffenen empfehlen, bei Post von der Behörde den Jagdverband darüber zu informieren, sofort Widerspruch einzulegen und notfalls bis ganz oben zu klagen.

Vielleicht landet das Verfahren ja bei einer anderen Kammer des Bundesverwaltungsgerichtes und der betreffende Richter hat einen besseren Tag und ist Jägern wohlgesonnener.

Als letzte Instanz gibt es noch das Bundesverfassungsgericht. Im Gegensatz zum Bundesverwaltungsgericht sind hier die Urteile allgemein bindend.

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Roland Kermas
13. April 2016

Die Legalen Waffenbesitzer werden langsam entwaffnet, das nächste sind die Kurzwaffen. Komme aus Brandenburg mal sehen was hier noch so passiert in der Richtung. Wir dürfen das nicht so einfach hin nehmen sonst gehen wir bald mit Pfeil und Bogen zur Jagd. Da sieht man genau in welche Richtung das hier gehen wird.

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