Nach den furchtbaren Terroranschlägen von Paris werden zur Zeit Änderungsvorschläge der Feuerwaffenrichtlinie auf europäischer Ebene diskutiert. Derzeit bittet die EU Kommission um…
Der Umgang mit und das Führen von Waffen bedarf gemäß §§ 2 Abs. 2 und 10 Abs. 4 Waffengesetz grundsätzlich der behördlichen Genehmigung. Dabei werden waffenrechtlich die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen (Waffenbesitzkarte), die Erlaubnis zum Führen von Waffen (Waffenschein) und die Erlaubnis zum Schießen (Erlaubnisschein) unterschieden. Voraussetzung für die oben genannten Erlaubnisse ist unter anderem der Nachweis der entsprechenden Sachkunde sowie eines Bedürfnisses.
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