Nester auf der Kanzel – So reagieren Sie richtig

Nester auf der Kanzel – So reagieren Sie richtig

Man sucht sich eine passende Kanzel für einen Ansitz aus, pirscht sich leise und langsam an und baumt auf. Doch die Kanzel ist schon besetzt. Ob es eine Maus, Vögel, Wespen oder andere Kleintiere sind. In solch einer Situation ist es wichtig richtig zu handeln. Aber wie genau soll dies aussehen? Schafft man das jeweilige Tier aus der Kanzel, um seinen geplanten Ansitz durchzuführen? Oder sollte auf die Ansitzmöglichkeit verzichtet, bis der „Besuch“ die Kanzel verlassen hat?

Bei unserem letzten Ansitz kam es zu solch einer Situation. Ein Jagdfreund wollte sich abends auf einen Bock ansetzen. Er pirschte zu seiner Kanzel und entdeckte dort zwei Jungvögel auf dem Kanzelboden und ein Nest mit Jungvögeln in der Kanzelecke. Im ersten Moment schien es, als seien die Vögel aus dem Nest gefallen. Doch der Schein trügt. Oft verlassen die jungen Vögel das Nest, noch bevor ihr Gefieder vollständig ausgebildet ist. 

Vogelnester in der Kanzel

Da die Jungvögel noch mit ihren Eltern in Verbindung stehen, sollten diese in Ruhe gelassen werden. Nur so kann sich das Elterntier weiterhin ungestört um den Nachwuchs kümmern. Befinden sich die Jungtiere jedoch an Orten, an denen eine Gefahr droht, sollten diese weggetragen werden. Dabei ist zu beachten, dass sie nicht weit vom Fundort entfernt abgesetzt werden sollten. Werden die Jungvögel nackt aufgefunden, sollten diese vorsichtig in das Nest zurückgesetzt werden. Im Vergleich zu anderen Säugetieren stört die Vögel der menschliche Geruch nicht, der bei einer Berührung hinterlassen wird. Der Nachwuchs wird weiterhin von den Eltern angenommen und versorgt.

Die in unserer Kanzel gefunden Jungvögel auf dem Kanzelboden hatten schon ein ausgebildetes Gefieder. Unser Jagdfreund entschied sich richtig und verließ die Kanzel schleunigst, um die Tiere nicht zu stören und das Elterntier nicht zu vergrämen. Denn eine Kanzel bietet nicht nur optimalen Schutz für den Jäger, sondern auch für viele Tiere. So sind die Vögel beispielsweise vor Raubtieren geschützt und können ihren Nachwuchs friedlich aufziehen.
 

Wespen und Hornissen in Kanzeln


Ein Wespen- oder Hornissennest im späten Frühjahr und Sommer in der Kanzel zu sichten ist nicht selten. Geschlossene Hochsitze bieten optimale Verhältnisse für den Bau eines Wespennests. Zum einen sind sie dunkel, isoliert und vor Wind geschützt, zum anderen ist das Nest an diesen Orten vor Fressfeinden, wie Vögeln, abgeschirmt. Die meist aus Holz bestehenden Kanzeln bieten somit die perfekte Grundlage für den Nestbau.
Wespen spielen als Blütenbestäuber und Schädlingsbekämpfer eine wichtige Rolle im Ökosystem. Die Hornisse zählt sogar nach der Bundesartenschutzverordnung zu den streng geschützten Tieren. Somit dürfen diese nur mit einer expliziten Genehmigung umgesiedelt werden.

Sofern ein Nest in einer Kanzel bestätigt wurde, sollte die Kanzel möglichst in Ruhe gelassen werden, sodass sich die Tiere ungestört fortpflanzen können. Dadurch schützen Sie den Wespen- oder Hornissenstaat und tun gleichzeitig etwas gutes für das Ökosystem. Sofern Sie auf die besetzte Kanzel angewiesen sind, sollte professionelle Hilfe hinzugezogen werden. Diese haben zum einen das nötige Wissen und zum anderen die Befugnis den Wespen- oder Hornissenstaat art- und fachgerecht umzusiedeln.

Fledermäuse in Kanzeln

Wo man heutzutage noch Fledermäuse auffindet? Kaum, denn die bedrohte Tierart verschwindet in Deutschland. Durch intensive Forst- und Landwirtschaft und ein immer geringeres Nahrungsangebot leiden Fledermäuse sehr. Ihr Lebensraum ist bedroht, weshalb sie sich immer häufiger in Kanzeln, oder auch Hausfassaden einnisten. Laut Bundesnaturschutzgesetz sind die Tiere vom Aussterben bedroht und somit besonders geschützt.

Beim Auffinden von Fledermäusen in einer Kanzel, sollte diese unbedingt in Ruhe gelassen werden und auf einen anderen Hochsitz ausgewichen werden. Denn gemäß des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, Fledermäusen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Darüber hinaus sind die Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten der besonders geschützten Tiere gegen Entnahme, Beschädigung und Zerstörung geschützt. Es ist verboten Fledermäuse an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. Vielmehr ist es schön zu sehen, dass sich Fledermäuse im Revier aufhalten, welche man als Jäger und Naturschützer auch hegen sollte. Um Kanzeln zu schonen, können Fledermauskästen im Revier angebracht werden. So nisten sich die Fledermäuse dort ein.

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