Wald- und Jagdrecht: rechtliche Grundlagen und Vorgaben
Die Jagd hat in Deutschland eine sehr lange Tradition und findet noch immer auf Bundesebene viele Anhänger. Während mittlerweile unter Einhaltung des Jagdrechtes jeder in Deutschland jagen gehen darf, war das vor 150 Jahren noch anders. Damals war die Jagd dem Adel vorbehalten. Er durfte sowohl auf eigenen Flächen als auch in den Waldgebieten anderer jagen. Heute ist das Jagdgebiet dagegen sowohl an das Revier als auch an Eigentumsrechte gebunden.
Noch immer hält sich die Annahme wacker, dass jeder Waldbesitzer auch tatsächlich in seinem Wald jagen darf. Dem ist aber nicht so. Das Wald- und Jagdrecht sieht klar einen umfassenden Tierschutz vor. Eine Jagd ist demnach nur erlaubt, wenn es sich um einen offiziell ausgewiesenen Jagdbezirk handelt und wenn ein entsprechender Jagdschein vorhanden ist. Ohne Jagdschein handelt es sich um Wilderei und damit um eine Straftat, die mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden kann.
Wer darf in meinem Wald jagen?
Das deutsche Jagdrecht regelt ganz genau, wer im Wald jagen gehen darf und wer nicht. Eine Jagderlaubnis liegt grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen vor:
- In der Bundesrepublik ist die Jagderlaubnis immer auch an einen Jagdschein
gebunden. Das heißt: Ohne diesen darf eine Jagd auch nicht stattfinden. - Waldbesitzer dürfen in ihrem eigenen Wald jagen, wenn es sich um einen
ausgewiesenen Jagdbezirk handelt und sie über einen aktuell gültigen Jagdschein
verfügen. - Fremde Jäger dürfen nur dann im Wald jagen, wenn sie das Jagdrevier beim
Waldbesitzer gepachtet haben und einen gültigen Jagdschein vorlegen können.
Ohne Jagdschein kein Jagdrecht
Die Pacht eines Jagdbezirks allein reicht als Berechtigung für das Jagen in Deutschland
nicht aus. Generell müssen beim Jagen die Grundgesetze der Weidgerechtigkeit, des Natur-, Tier- und Artenschutzes berücksichtigt werden. Das hiermit verbundene Fachwissen vermitteln die Lehrgänge zum Jagdschein. Nur wer einen Jagdschein vorlegen kann, hat
auch Jagdrecht. Die Ausstellung des Jagdscheins erfolgt durch die zuständigen
Jagdbehörden.
Der Jagdschein gilt auch als grünes Abitur. Grund sind Komplexität und Schwierigkeitsgrad. Trotz monatelanger intensiver Vorbereitung auf die Prüfungen liegt die Durchfallquote hier bei 25 Prozent. Die erfolgreich abgeschlossene Jägerprüfung ist aber eine der beiden Grundlagen, die für den Jagdschein nachgewiesen werden müssen. Die Zweite ist die Jagdhaftpflichtversicherung.
Die Ausstellung des Jagdschein ist zudem erst ab einem Alter von 16 Jahren möglich.
Zudem muss das Führungszeugnis einwandfrei und der Antragsteller sowohl körperlich als
auch charakterlich geeignet sein.
Kann mich ein Jäger des Waldes verweisen?
Es passiert immer wieder, dass Hundehalter, Läufer oder auch Spaziergänger mit Jägern in Konfliktsituationen geraten und sogar von ihnen des Waldes verwiesen werden, weil sie beispielsweise gerade die Jagd stören. Doch Vorsicht: Hier gibt es klare Vorgaben. Jäger sind Privatpersonen, die, egal ob als Waldbesitzer oder Pächter, kein Verweisungsrecht haben. Dieses obliegt entweder dem Jagdaufseher oder dem Förster, also immer nur Personen, die behördlich dafür auch tatsächlich beauftragt sind. Es gibt aber eine Besonderheit: Jagdpächter, die sich in ihrem Revier aufhalten, sind durchaus dazu berechtigt, die Personalien festzustellen und diese dann an die zuständigen Behörden bei Verletzungen von gültigem Recht auch weiterzugeben.
Wo darf die Jagd nicht ausgeübt werden?
An und für sich ist die Jagd in Deutschland flächendeckend erlaubt, allerdings nur in
sogenannten Jagdbezirken. Diese werden von der Jagdaufsichtsbehörde festgelegt und sind konsequent einzuhalten. Doch was heißt das? Es gibt klare Vorgaben, welche Waldgebiete überhaupt als Jagdbezirke infrage kommen. Dabei gilt:
- In befriedeten Gebieten ist die Jagd in Deutschland generell verboten. Dazu gehören Ortschaften ebenso wie Bereiche, in denen sich Gebäude befinden oder Friedhöfe. Es gibt hier nur selten Ausnahmen.
- Auch an allen Orten, die der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit dienen, ist die Jagd untersagt.
- Des Weiteren darf die Jagd in einem Umkreis von 300 m um Futterstellen, die für Schalenwild eingerichtet wurden, nicht durchgeführt werden. Ausgenommen ist hier lediglich das Schwarzwild.
- Auch Naturschutzgebiete sind generell jagdfreie Zonen. Hier gibt es auch keine Ausnahmen.
- Auf die Jagd muss außerdem nahe der Reviergrenze konsequent verzichtet werden.
Welche Gesetze sind im Jagdrecht relevant?
Das Jagdrecht ist ein ausgesprochen komplexes Rechtsgebiet, auf das verschiedene Gesetze Einfluss nehmen. Daher lohnt es sich für Jäger generell, sich von einem spezialisierten Anwalt in unklaren Themen beraten zu lassen.
In der Bundesrepublik Deutschland wird das Jagdrecht aktuell auf zwei Ebenen geregelt. Zum einen muss hier das BJagdG genannt werden, also das Bundesjagdgesetz. Zum anderen hat aber auch jedes Bundesland sein eigenes Jagdgesetz. Hier kann es zu Abweichungen bei den Schonzeiten, aber beispielsweise auch bei Umkreisangaben
kommen. Daher sollte immer individuell geprüft werden, wie die Grundlagen auf Landesebene geregelt sind.
Das Bundesjagdgesetz ist die wichtigste Rechtsgrundlage für Jäger in Deutschland. Hier finden sich generell alle wichtigen Gesetze zum Jagdschein, der Jagdpacht und auch den Jagdbezirken. Des Weiteren werden die besonderen Rechte und Pflichten definiert, die bei der Jagdausübung eine Rolle spielen. Weitere Themen sind Tierarten und Inhaberschaft des Jagdrechts. So gibt es eine Liste mit allen Tieren, die dem Jagdrecht unterliegen. Auch die Vereinigungen der Jäger sowie die Jagd- und Schonzeiten spielen hier eine wichtige Rolle und können genau nachgelesen werden.
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