Wildkameras und Datenschutz – das müssen Sie beachten
Derzeit wird das Thema Wildkameras und Datenschutz kontrovers diskutiert. Auf der einen Seite stehen die Datenschutzbehörden, welche die Persönlichkeitsrechte der Waldbesucher durch Wildkameras gefährdet sehen, auf der anderen Seite die Jäger, die die Wildkameras zur Wildbeobachtung benötigen.
Doch es gilt einiges klarzustellen, was in den Medien und von Seiten der Datenschutzbehörden behauptet wurde: Unbeteiligte Waldbesucher werden in den seltensten Fällen mit Wildkameras aufgenommen, denn an ihre Standorte verirrt sich nur selten ein Spaziergänger. Wildkameras dienen dem Jäger in den Einstandsgebieten des Wildes zur Wildbeobachtung und nicht zur Erhebung personenbezogener Daten. Darüber hinaus leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Hege und damit zur Vermeidung von Wildschäden.
Wildkameras
Nicht nur bei Jägern werden Wild- und Wärmebildkameras immer beliebter. Einsetzbar im Revier und zur Sicherung des heimischen Grundstücks.
Die Rechtslage beim Wildkameraeinsatz ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Viele Landesdatenschutzbeauftragte sind der Meinung, dass der Einsatz von Wildkameras unzulässig sei, der DJV jedoch hält ihn für datenschutzrechtlich unbedenklich. Aufgrund der vielen verschiedenen Regelungen in den einzelnen Bundesländern fällt eine allgemeine Empfehlung schwer, jedoch gibt es einige Dinge, die man beim Einsatz von Wildkameras auf jeden Fall beachten sollte.
Vermeiden Sie nach Möglichkeit die Aufnahme von Personen; Wildkameras nicht auf stark frequentierte Waldwege ausrichten.
Die Wildkamera nur an Wildwechseln und jagdlichen Einrichtungen (Kirrung) verwenden, Aufnahmen von unbeteiligten Personen löschen. Aufnahmen von seltenen Arten, insbesondere Wolf, Wildkatze und Luchs sollten mit Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten der zuständigen Stelle gemeldet werden.
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