Wildtierfütterung

Wildtierfütterung

Die Hege von Wildtieren bringt auch einige Pflichten mit sich – zu diesen zählt unter anderem die Fütterung von Wildtieren in Notzeiten. Das ist insbesondere in den Wintermonaten der Fall, um einen gesunden und artenreichen Wildbestand zu sichern, der die kalte Jahreszeit gut übersteht. Zu beachten ist außerdem, dass forst- und landwirtschaftliche Wildschäden möglichst zu vermeiden sind.

Warum Wildtiere in den Wintermonaten gefüttert werden müssen

In der heutigen Zeit haben Wildtiere nicht mehr die freie Wahl, wenn es um die Festlegung ihres Lebensraums geht. Die Fütterung durch Jäger soll nicht ausreichende Lebensräume zur Futtersuche im Winter ersetzen und ein Verhungern vermeiden. Insbesondere älteres Rotwild kann durch die richtige Fütterung gut durch den Winter gebracht werden. Weiterhin haben die festen Futterstellen die Funktion, die Bewegungen der Tiere im Blick zu behalten. Gleichzeitig wird das Wild auf diese Weise an das Revier gebunden, so dass es sich nicht in fernere Regionen beginnt, um dort Futter zu finden. Das reduziert nicht zuletzt auch diverse Schäden im Wald.

Das primäre Ziel der Fütterung von Wildtieren im Winter ist somit die Sicherung des Überlebens bei kalten Temperaturen, während auch der Waldbestand geschützt wird. Um den Wildstand später wieder zu regulieren, ist die Jagd ein ebenso wichtiger Aspekt im Kreislauf des Waldes: Ist durch eine übermäßige Wildtierfütterung der Wildbestand zu hoch, muss der Jäger eingreifen, um das natürliche Gleichgewicht in seinem Revier wiederherzustellen. Eine natürliche Regulierung ist heutzutage kaum noch möglich.

Die Zeiträume der Wildtierfütterung

Die Fütterung von Wildtieren ist nicht das ganze Jahr über uneingeschränkt erlaubt: Der Gesetzgeber schreibt genau vor, wann und in welcher Form Wildtiere gefüttert werden dürfen. Dabei kommt es vor allem auf den Zeitpunkt an.

Bei der Wildtierfütterung von Schalenwild muss prinzipiell zwischen drei Zeiträumen unterschieden werden: Die Notzeit, in der das Füttern Pflicht ist, die Winterzeit, in der das Füttern erlaubt ist und die Sommerzeit – in dieser Phase ist die Wildtierfütterung streng verboten, da das Wild ein ausreichendes Nahrungsangebot im Wald findet.

In der sogenannten Notzeit ist es erforderlich, das Wild ausreichend zu füttern – nur so kann es den Engpass, während dem es nicht ausreichend Nahrung findet, ohne Schäden überstehen. Dies gilt für sämtliche Wildarten, die tatsächlich in Not sind und schließt sowohl das Nieder- als auch das Hochwild ein. Beachtet werden muss in diesem Zusammenhang, dass die Wildarten verschiedene Notzeiten haben. Leidet das Schwarzwild Not, kann es dem Rotwild gleichzeitig sehr gut gehen. Zu füttern ist also nur diejenige Art von Wild, die aktuell Not leidet.

Ob eine solche Notzeit und die Pflicht zur Wildtierfütterung vorliegt, entscheiden die äußeren Umstände: Kann das Wild nicht natürlich äsen – wie zum Beispiel nach einem Waldbrand, einer Überschwemmung oder bei Tiefschnee – dann ist der Jäger zur Fütterung verpflichtet. Das Vorliegen einer solchen Notzeit wird grundsätzlich vom Jäger des entsprechenden Reviers beurteilt – er kennt die örtlichen Verhältnisse, übernimmt die Verantwortung für den Wildbestand in seinem Revier und muss nicht zuletzt auch seiner Hegepflicht Folge leisten.

Die Dauer der ersten Phase hängt einerseits von der Witterung ab, andererseits gibt es auch Bundesländer, in denen die «Winterzeit» in diesem Bezug durch feste Daten gekennzeichnet ist. So kann sie frühestens am 1. Oktober und spätestens am 30. April enden. Sofern es in dieser Zeit zu einer Notzeit kommt – wie zum Beispiel nach starkem Schneefall – dann wird das Füttern auch hier zur Pflicht für den Jäger im Revier.

In der restlichen Zeit – also außerhalb der Not- und Winterzeit – ist die Fütterung von Schalenwild grundsätzlich verboten. Der Gesetzgeber geht hier davon aus, dass die Tiere im restlichen Jahr ausreichend Äsung finden. Ansonsten kann es zu einem zu hohen Wildbestand im Revier kommen, der durch die Jagd angepasst werden muss.

Denn: Das Ziel der Wildpflege ist es nicht, einen hohen Bestand zu sichern, der auch im restlichen Jahr auf eine Futtergabe angewiesen ist – stattdessen soll der Bestand so fortbestehen, dass er möglichst die natürliche Äsung nutzen kann, ohne dass es zu Wildschäden kommt.

Eine Ausnahme gibt es aber auch hier: Nur wenn in den wärmeren Monaten eine Notzeit eintritt – wie durch eine Überschwemmung oder einen Waldbrand – ist es auch dann die Pflicht des Jägers, das Schalenwild zu füttern. Anderes Wild, wie zum Beispiel Fasan oder Rebhühner, dürfen falls nötig auch im restlichen Jahr gefüttert werden.

Vorsicht: Dies ist keine einheitliche Regelung, an der man sich blind orientieren sollte, denn es sind durchaus Abweichungen in den Jagdgesetzen der einzelnen Bundesländer möglich.

Kirrungen und Futtermittel

Das Ankirren von Schwarzwild ist prinzipiell in allen Bundesländern gestattet. Allerdings muss beachtet werden, dass lediglich eine geringe Futtergabe genutzt wird, so dass die Kirrung nicht zu einer Fütterung wird – hier gilt es, dies klar voneinander abzugrenzen!

Die Fütterung von Wildtieren ist allgemein ausschließlich durch artgerechte und natürliche Futtermittel aus heimischen Pflanzen erlaubt. Jegliche organische Küchen- oder gar Schlachtabfälle sowie Süßwaren, Backwaren, Obst, Gemüse oder verarbeitete Lebensmittel sind kein geeignetes Futter für das Wild.

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