Der Jagdausübungsberechtigte kann einem Jagdgast die Erlaubnis erteilen in einem Jagdbezirk die Jagd auszuüben. Die Jagderlaubnis kann mündlich oder schriftlich durch einen Jagderl…
Jäger, der die Jagd in einem fremden Revier auf Einladung bzw. durch eine Jagdeinladung ausübt. Der jagende Gast wird in den meisten Fällen vom Revierinhaber bzw. Jagdausübungsbere…
Bei Übernahme eines neuen Reviers oder meist als Jagdgast wird der Jäger durch den Revierinhaber bzw. Jagdausübungsberechtigten oder Jagdaufseher begleitet. Durch eine Jagdführung…
Der Abschluß einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung ist Grundlage für die Ausstellung des Jagdscheins. Die Jagdhaftpflichtversicherung gewährt Schutz bei Schadensersatzans…
Das Jagdjahr beginnt mit dem 1. April und endet mit dem 31. März des folgenden Kalenderjahres. Das Jagdjahr ist oftmals Beginn und Ende der Jagdpachtzeit des Jagdpachtvertrages.
Wir freuen uns, dass Sie sich zum Newsletter anmelden möchten. Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und bestätigen Sie den Link in der E-Mail, um die Anmeldung abzuschließen und die 5€ Rabatt zu erhalten.
Aktuelle Jagd News
Exklusive Sonderangebote und Rabatt Aktionen
Eine Abmeldung ist jederzeit möglich
Ihre Einwilligung zum Versand ist jederzeit widerruflich (am Ende jedes Newsletters oder per E-Mail an service@jagd1.de). Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung und zur Bewerbung unseres Produktsortiments inkl. exklusiver Angebote. *Der Gutschein ist nicht übertragbar und gültig ab einem Mindestbestellwert von 30 €.
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Diese können Sie in Ihren Browsereinstellungen ändern. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Datenschutzseite.