Aus- & Weiterbildung

10. Februar 2010 Jagd-Lexikon

Jagdkarte

Bezeichnung für Jagdschein…
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10. Februar 2010 Jagd-Lexikon

Jagdgenossenschaft

Zusammenschluß von Jagdeigentümern bzw. Jagdgenossen deren Grund und Boden zu einem Gemeinschaftsjagdbezirk gehören.
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10. Februar 2010 Jagd-Lexikon

Jagdhaftpflichtversicherung

Der Abschluß einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung ist Grundlage für die Ausstellung des Jagdscheins. Die Jagdhaftpflichtversicherung gewährt Schutz bei Schadensersatzans…
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10. Februar 2010 Jagd-Lexikon

Jagdjahr

Das Jagdjahr beginnt mit dem 1. April und endet mit dem 31. März des folgenden Kalenderjahres. Das Jagdjahr ist oftmals Beginn und Ende der Jagdpachtzeit des Jagdpachtvertrages.
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Jagdmöglichkeit

Die Möglichkeit bzw. Jagdgelegenheit die Jagd auszuüben in einem Jagdbezirk.
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10. Februar 2010 Jagd-Lexikon

Jagdpachtbeteiligung

Beteiligung als Nebenpächter bzw. Mitpächter eines Reviers.
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10. Februar 2010 Jagd-Lexikon

Jagdpachtvertrag

Im Jagdpachtvertrag wird der Jagdpreis festgesetzt. Voraussetzung für die Pacht ist die Jagdpachtfähigkeit.
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10. Februar 2010 Jagd-Lexikon

Jagdpächter

Pächter eines Jagdbezirks der entweder alleiniger Jagdausübungsberechtigter oder Mitpächter eines Reviers ist. Man unterscheidet auch zwischen Hauptpächter und Nebenpächter. Die mö…
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10. Februar 2010 Jagd-Lexikon

Jagdreise

Die Möglichkeit zur Jagdausübung als zahlender Jagdgast in fremden Revieren.rnZum Teil werden Reviere ganz oder teilweise für zahlende Gäste reserviert, die im Rahmen des Jagdurlau…
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10. Februar 2010 Jagd-Lexikon

Jagdrevier

Das Jagdrevier ist ein fester Bezirk, ein sogenannter Jagdbezirk, indem ein Jäger die Jagd ausübt. Mehrere Jagdreviere können zu einem Gemeinschaftsjagdbezirk zusammengeschlossen w…
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10. Februar 2010 Jagd-Lexikon

Jagdschloß

Historisches Gebäude bzw. Baudenkmal mit engem Bezug zur Jagd, errichtet in der Regel von Landesherren. Das Jagdschloß galt als Unterkunft bei Jagden und dient zur Unterbringung vo…
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10. Februar 2010 Jagd-Lexikon

Jagdschein

Öffentlich-rechtlicher Erlaubnisschein der Jagdbehörde zur Jagdausübung. Man unterscheidet zwischen Jahres, Tages- und Ausländerjagdschein.
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10. Februar 2010 Jagd-Lexikon

Niederwildjagd

Jagd auf „niederes Wild“, Wild der Niederjagd. Als Niederwild bezeichnet man alles Wild außer den Schalenwildarten ohne Rehwild, Auerwild, Stein- und Seeadler.
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10. Februar 2010 Jagd-Lexikon

Niederwildrevier

Jagdbezirk der kein Hochwild aufweist. Zum Niederwild gehört kein Schalenwild, außer Rehwild. Der Begriff ist historisch entstanden für Wildarten, die vom niederen Adel und Bürgert…
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Revier

Umgangssprachlich für Jagdrevier. Ein Jagdrevier ist ein fester Bezirk, sog. Jagdbezirk indem ein Jäger die Jagd ausübt. Mehrere Jagdreviere können zu einem Gemeinschaftsjagdbezirk…
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