Mit dem Jagdhund auf Drückjagd – Was ist zu beachten?
Für den Einsatz von Jagdhunden bei Gesellschaftsjagden gibt es, um den Jagderfolg zu gewährleisten, einige Grundregeln zu beachten. Das Ergebnis der herbstlichen Drück-, Ansitzdrück- oder Stöberjagden wird an der Strecke gemessen. Der stetige Jagddruck auf Wild und Revier erschwert oft die Erfüllung der Abschussvorgaben. Oft kann nur ein Maximum des Sollabschusses innerhalb kurzer Zeit in Form einer Gesellschaftsjagd zur notwendigen Regulierung des Wildbestandes führen.
Wo kann ich den Jagdhund sinnvoll einsetzen?
Wer Jagdhunde effizient und zielführend einsetzen möchte, sollte sich an den für den Hundeeinsatz auf Stöberjagden geltenden Grundregeln orientieren. Die Bedingungen für diese Jagdform, bei der Wild ausschließlich durch Hunde rege gemacht wird, sind vielerorts oft nicht gegeben. Nicht ausreichende Reviergrößen oder ungünstige Reviereigenschaften, wie etwa stark befahrene Straßen oder Eisenbahnlinien, behindern die Durchführung einer Stöberjagd in ihrer reinsten Form. Dennoch sollten die entscheidenden Einsatzkriterien für Jagdhunde auch für alle anderen Formen herbstlicher Gesellschaftsjagden Anwendung finden.
Um das Wild nicht in kopfloser Flucht vor die üblicherweise auf der gesamten bejagten Revierfläche angestellten Schützen zu bringen, gilt es nachfolgende Grundregeln zu beachten.
Während die Hundeführer an oder in den Wildeinständen angestellt werden, so finden diejenigen Jagdteilnehmer, die „nur“ Schützen sind, in lichten Alt- oder Stangenhölzern ihren Platz, nicht jedoch auf Wegen, Schneisen oder sonstigen Freiflächen, die das Wild bei derartigen Situationen üblicherweise flüchtig überfällt. Je nach Geländebeschaffenheit, Dickungsanteil, Wildarten und –dichte werden für Stöberjagden 4 bis 8 Hunde je 100 Hektar Jagdfläche eingeplant.
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