Trichinenprobe richtig entnehmen – Hygiene beim Wildfleisch

Trichinenprobe richtig entnehmen – Hygiene beim Wildfleisch

Für eine erfolgreiche Jagd sind verschiedene Faktoren wichtig. Dazu gehören Standort, Windrichtung und Ansprechen des Wildes. Grundsätzlich sagt man: Die Wildbret-Hygiene beginnt schon mit dem Ansprechen des Wildtieres. Auch im Hinblick auf abnorme Verhaltensweisen und dem Tierschutz. Um ein sicheres Wildbret anzubieten, müssen bestimmte Wildarten auf Trichinen untersucht werden. Denn manches Wild infiziert sich durch den Verzehr von trichinösen Beutetieren. Die aufgenommenen Trichinen wachsen im Darm nach und werden dort zu Würmern.

Prinzipiell unterliegt erlegtes Wild einer amtlichen Fleischuntersuchung!

Was sind Trichinen und weshalb sind sie riskant?

Trichinen sind Fadenwürmer, die auch auf den Menschen übertragbar sind. Sie können etwa Herzmuskel– und Hirnhautentzündungen auslösen und zur Blutvergiftung führen. Sehr gefährlich ist der Verzehr von verseuchtem Fleisch, welches Erbrechen, Durchfällen und Fieber hervorrufen kann.

Eine Berührungsinfektion mit Trichinen ist ausgeschlossen. Dennoch sind die Fadenwürmer gefährlich, da eine erfolgreiche Behandlung Betroffener ohne Folgeschäden nur bei frühzeitiger Erkennung möglich ist.

Welches Wild ist Überträger von Trichinen?

Die grössten Überträger beim Wild sind Schwarzwild und wurmbefallene Dachse. Die Übertragung erfolgt durch die Aufnahme von Fleisch, welches von infizierten Tieren kommt. Dementsprechend wurde angeordnet, dass Jäger von jedem erlegten Wild Trichinen-Proben einreichen müssen.

Jäger haben die Pflicht, das erlegte und zum Verzehr bestimmte Wild auf Trichinen untersuchen zu lassen. Ausnahme ist, wenn die Jagdbeute über einen zertifizierten Wildverarbeitungsbetrieb in Umlauf gebracht wird. Dann entnimmt das fleischverarbeitende Unternehmen die Trichinen-Probe.

Entnahme von Trichinen-Proben durch den Jäger

Jeder Jäger mit einem gültigen Jagdschein kann Trichinen-Proben entnehmen, wenn er entsprechend geschult und von einer Behörde beauftragt ist. Die amtliche Übertragung können Waidgenossen bei der entsprechenden Veterinärbehörde beantragen. Eine Ermächtigung durch das Veterinäramt muss auf jeden Fall vorliegen. Als Unterlagen gelten ein gültiger Jagdschein und eine Kopie der Schulungsbescheinigung. Achtung! Sind die Voraussetzungen nicht gegeben oder werden Sie nicht eingehalten, wird dies als Straftat angesehen. Darauf folgend droht die Entziehung des Jagdscheines!

Probennehmer können auch behördlich beauftragte Jagdpächter, Jagdaufseher und Begehungsscheininhaber sein.

Aufbrechen des Schwarzwildes

Nachdem das Wild auf der Jagd handwerklich sauber erlegt wurde, gilt es im rechtlichen Sinn als ein wertvolles Lebensmittel. Jäger sollten sich ab diesem Zeitpunkt dieser Verantwortung bewusst sein und danach handeln. Dafür gibt es bestimmte Anordnungen. Eine davon ist die Entnahme der Trichinen-Probe.

Entnahme von Trichinen-Proben

Dazu sind nötig:

  • Drei Plastikbeutel oder -gefässe (müssen alle mit der Wildmarke gekennzeichnet sein) für:
  • 1. Muskelprobe
  • 2. Schweissampulle (Blut auffangen) und KSP-Begleitschein (sind nur bei Überläufer notwendig)
  • 3. Sammelbeutel für Probe und Ampullenbeutel sowie Einlage des Wild-Ursprungscheines
  • Zum Wild-Ursprungschein zählen: Wildmarkennummer, Entnahmeberechtigter mit Telefonnummer und Unterschrift des Entnahmeberechtigten

In der Regel müssen bei der Trichinen-Untersuchung zwei Proben entnommen werden. Eine aus dem Zwerchfellpfeiler und die zweite aus der Unterseite des Vorderlaufes.

Für die Entnahme sind ein gut erhaltener Zwerchfellpfeiler und ein Rest vom Zwerchfell erforderlich. Dieser ist von der Bauchseite als paariger Muskelstrang sichtbar. An der Sehnenplatte wird eine etwa walnussgrosse Probe entnommen. Wurde versehentlich das komplette Zwerchfell entfernt, verbleibt meist ein Rest am Geräusch, wo notfalls auch eine Probe entnommen werden kann. Die entnommene Trichinen-Probe wird unverzüglich in ein dichtes Gefäss gegeben.

Die zweite Probe wird an der Vorderlauf-Unterseite durch einen Längsschnitt an der Schwarte entnommen, indem der Muskel freigelegt wird. An dessen sehnigem Teil werden etwa 50 g abgeschärft. Diese Probe wird ebenfalls in ein dichtes Gefäss gelegt.

Merke: Lassen sich keine Proben aus dem Zwerchfellpfeiler entnehmen, können diese ersatzweise aus dem Zwerchfellrest, dem zweiten Vorderlauf oder aus der Zungenmuskulatur entnommen werden.

Proben von Überläufern:

  • Begleitschein für die Untersuchung von Schwarzwild auf KSP ausfüllen
  • Strichcode-Abschnitt von der Schweissampulle abziehen
  • Strichcode in Spalte Blutprobe/Körperflüssigkeit eingeben
  • Ampulle mit Blut füllen
  • Komplett ausgefüllter KSP-Begleitschein und gefüllte Ampulle in ersten Plastikbeutel- oder -gefäss einlegen
  • Verschliessen und in den Sammelbeutel oder -gefäss einlegen

Kennzeichnung und Zuordnung der Proben

Das Probenbehältnis muss für die Zuordnung zum Wildkörper mit der Nummer der Wildmarke gekennzeichnet werden. Keinesfalls darf die Probe eingefroren werden, jedoch muss sie kühl gelagert werden.

Der Wildkörper muss bei der Probeentnahme mit einer Wildmarke an Bauch und Brust gekennzeichnet werden. Zusammen mit dem Wild-Ursprungsschein in dreifacher Ausfertigung wird die Probe beim Veterinäramt abgegeben. Merke! Es darf lediglich der Wild-Ursprungsschein der Behörde verwendet werden – Kopien sind nicht erlaubt.

Eine eindeutige Zuordnung des Wildkörpers wird sichergestellt durch die einheitliche Kennzeichnung von:

  • Tierkörper
  • inklusive entnommenen Probe
  • inklusive dazuzählender Dokumentation

Dokumentation:

  • Original verbleibt bei der Behörde
  • Erste Durchschrift wird dem endgültigen Besitzer ausgehändigt
  • Zweite Durchschrift muss der Jäger zwei Jahre lang verwahren

Abgabe und Freigabe:

  • Probe kann am Erlegungsort oder Wohnsitz des Waidmanns entnommen werden
  • Kann zur Untersuchung abgegeben werden, dabei muss sichergestellt werden, dass sie tatsächlich beim Untersucher ankommt
  • Die Freigabe muss nicht direkt erfolgen, der Untersucher kann vermerken, wann das Wild verarbeitet und abgegeben werden kann
  • Aufgepasst! Proben ohne oder lückenhafte Begleitdokumente werden nicht untersucht.

Entnahme von Trichinen-Proben – Schritt für Schritt

  • 1. Trichinen-Probe: ein walnussgrosses Stück aus dem Zwerchfellpfleiler entnehmen: etwa 50 Gramm
  • 2. Trichinen-Probe aus der Unterarmmukulatur des Vorderlaufes: zirka 50 g kleine Schwarte
  • 3. Proben im Plastikbeutel oder -gefäss einlegen
  • 4. Beide mit Proben gefüllte Gefässe und mit komplett ausgefüllten Wild-Ursprungsschein (4-fach) in einen dritten Plastikbeutel oder -gefäss geben und verschliessen.
  • 5. Wildkörper mit Wildmarke kennzeichnen
  • 6. Trichinen-Proben abgeben oder in Kühlbriefkästen einwerfen – keine gefrorenen Proben, denn diese können nicht verwertet werden

Fazit

Nach geltendem Recht müssen Wildtiere, die Träger von Trichinen sind, auf die selbigen untersucht werden, bevor das Fleisch in den Verkehr gebracht werden darf. Zur Entnahme von Trichinen-Proben durch den Jäger sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Zuverlässigkeit des Jägers
  • Schulungsnachweis zur Entnahme von Trichinen-Proben
  • Bevollmächtigung durch das Veterinäramt

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