Wildschäden – nicht nur ein Juristisches Problem

Wildschäden – nicht nur ein Juristisches Problem

Während ein Wildunfall finanziell durch die Haftpflichtversicherung (bei Schäden an einem weiteren Fahrzeug) oder durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung (bei Schäden am eigenen Auto) abgesichert ist, sieht das bei einem Wildschaden wiederum anders aus. Denn hier geht es nicht nur um den vordergründig finanziellen Schaden, sondern auch um das Verhältnis zwischen Jagdgenossenschaften bzw. Jägern und den geschädigten Landwirten. Zudem müssen Jäger unter Umständen hohe Wildschadenszahlungen leisten, die nicht immer vollständig von der Versicherung übernommen werden. Es gilt also, wenn möglich, Wildschäden an land- oder forstwirtschaftlichen Flächen oder Privatgrundstücken von vornherein zu vermeiden. Ein bereits entstandener Schaden sollte so schnell wie möglich reguliert werden, damit keine zusätzlichen Folgeschäden entstehen.

Verbissschäden durch Wildtiere

Viele Wildtiere haben neben Gräsern und Kräutern auch Baumrinden, Knospen und junge Triebe auf ihrem Speiseplan stehen. Werden übermäßig viele Triebe und Knospen verspeist, entstehen die sogenannten Verbissschäden. Auch diese zählen als Wildschäden, die leider jedoch nicht immer so leicht zu vermeiden sind. Diese Verbissschäden können das Höhenwachstum der betroffenen Pflanze beeinträchtigen und sogar zum Tod der Pflanze führen.

Weitere forstwirtschaftliche Wildschäden

Neben den Verbissschäden zählen auch die sogenannte Schälung, das Fegen und das Schlagen zu den typischen, durch Wildtiere verursachten Schäden. Bei der Schälung werden ganze Rindenstreifen vom Baum „abgeschält“, was Pilzerkrankungen und Infektionen durch Fäulnisbakterien nach sich ziehen kann. Im schlimmsten Fall führt eine großflächige, stammumlaufende Schälung sogar zum Tod des Baumes, da so die Nährstoff- und Feuchtigkeitsversorgung nicht mehr gewährleistet ist. Beim Fegen des Geweihes (dient der Bastentfernung) sowie beim Schlagen (um das eigene Territorium zu markieren), werden Bäume teilweise regelrecht attackiert. Gerade bei massiven Rammschäden kann es zu enormen Baumstammschädigungen – bis in Baumzeitalter hinein – kommen.

Wildschäden in der Landwirtschaft

Ein auf landwirtschaftlich genutzten Flächen entstandener Schaden kann ebenfalls recht unterschiedlich aussehen. Betroffen sind meist Flächen, auf denen sich Saatgut, Keimlinge oder Feldfrüchte befinden. Wildkaninchen und Schalenwild spielen hierbei eher eine untergeordnete Rolle. Zu wesentlich massiveren Schäden durch Wild kommt es, wenn Schwarzwild frisches Getreidesaatgut oder auch Saatkartoffeln ausbuddelt und frisst. Reife Kartoffeln, Getreide und andere Feldfrüchte stehen ebenfalls auf dem Speisezettel von Schwarz-und Rotwild.

Auch Weide- und Wiesenschäden gehören zu den klassischen Wildschäden. Denn die Wildschweine suchen dort gerne nach Mäusen und den raupenähnlichen, eiweißreichen Engerlingen. Um die unter der Erde befindlichen Tiere ausfindig zu machen, zerwühlen sie das Erdreich und zerstören so große Weide- und Wiesenflächen. Immer häufiger hört man auch davon, dass Wildschweine in am Rande eines Wohnortes gelegene Schrebergärten einbrechen und dort eine Spur der Verwüstung hinterlassen. Hierbei darf man jedoch nicht vergessen, dass es schließlich zuerst der Mensch war, der immer mehr in das Tierreich eingedrungen ist – und nicht umgekehrt. So gesehen ist ein Wildschaden immer ein Zeichen dafür, dass der natürliche Lebensraum der Tiere entweder zu knapp bemessen ist oder aber zu manchen Zeiten nicht ausreichend Nahrung hergibt.

Vermeidbare Wildschäden: Vorbeugen ist Pflicht

Sowohl Landwirte als auch Forstunternehmer und Jagdpächter sind angehalten, Wildschäden nach Möglichkeit zu vermeiden. Hierfür ist eine lückenlose Kommunikation und Zusammenarbeit notwendig. Der Jäger sorgt mit seiner gezielten Bejagung dafür, dass sich entsprechende Tierarten nicht unkontrolliert ausbreiten. Er ist zudem beim Einzäunen möglicher Schadflächen behilflich. Der Landwirt wiederum kann Bejagungsschneisen zur Verfügung stellen. Damit erleichtert er dem Jäger das Bejagen übermäßig angewachsener Schwarzwildpopulationen. Arbeiten alle Beteiligten Hand in Hand zusammen, können zahlreiche Wildschäden vermieden werden.

Wichtig:

Für Landwirte, die einen durch Wild entstandenen Schaden entdecken, gilt eine Frist von 10 bis 14 Tagen, um diesen zu melden. Lässt der Landwirt diese Frist verstreichen, ist er nicht mehr schadensersatzberechtigt. Für forstwirtschaftlich genutzte Flächen gilt, dass diese zweimal jährlich begutachtet und auf mögliche Wildschäden hin kontrolliert werden müssen. Landwirte müssen ihre Felder, je nach Schadenshäufigkeit, wöchentlich bis monatlich einmal kontrollieren.

Wer kommt für den Wildschaden auf?

Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zum Wildschaden, sind Forstunternehmer oder Landwirt entsprechend zu unterstützen, indem der Schaden finanziell ausgeglichen wird. Sind keine anderweitigen Sonderregelungen getroffen, haftet die Jagdgenossenschaft für den entstandenen Schaden und muss diesen entsprechend ersetzen.

Ein Pachtvertag zwischen Jagdpächter und Verpächter kann jedoch auch individuelle Regelungen beinhalten. Diese können recht unterschiedlich gestaltet sein, wie man aus den folgenden Möglichkeiten ersehen kann:

  • Erstattung des gesamten Schadensbetrages durch den Jagdpächter
  • Der Jagdpächter entrichtet einmal jährlich oder pro Quartal eine feste Pauschale, aus der etwaige Schäden bezahlt werden
  • Zahlung des angefallenen Wildschadens bis zu einem vorher abgesprochenen Deckelungsbetrag durch den Jagdpächter
  • Jagdpächter und Jagdgenossenschaft teilen sich gemeinsam die Verantwortung und damit die anfallenden Kosten

Wildschaden entdeckt? Das richtige Vorgehen

Das Bundesjagdgesetz besagt, dass bei einem neu entdeckten Wildschaden vorerst Gemeinde und Jagdgenossenschaft informiert werden müssen. Folgeschäden bedürfen jeweils einer nochmaligen Meldung. Danach erfolgt umgehend eine Besichtigung mit allen Beteiligten inklusive Wildschadensschätzer. Hierbei werden Schaden und Schadenshöhe protokolliert. Anschließend findet ein Vermittlungsgespräch statt, bei dem es darum geht, dass der Schaden unter Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Beteiligten vollständig erstattet wird.

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