Waffenaufbewahrung in Waffenschränken und Tresoren – Ein Überblick
A, B, A/B, 0, und I sind Bezeichnungen für die Sicherheitsstufen bzw. Widerstandsgrade von Waffentresoren. Die folgende Übersicht soll ein wenig Klarheit verschaffen. Zunächst sei dazu die neuste Gesetzesänderung erwähnt, denn wer vor dem 06.07.2017 noch keine Waffenbesitzkarte beantragt hatte, muss nun bei einer Neubeantragung der zuständigen Waffenbehörde die sichere Unterbringung der Waffen in einem Sicherheitsbehältnis mindestens der Stufe 0 („Null“) nachweisen.
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